Landesgesetz für Wärmeplanung soll 2025 stehen

Großstädte sollen bis Ende 2026, kleinere Gemeinden bis Juni 2028 Wärmeplanung vorlegen

Landesgesetz für Wärmeplanung soll 2025 stehen

Mainz (dpa/lrs) - Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes wird nach Einschätzung von Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) im ersten Halbjahr 2025 in Rheinland-Pfalz auf Landesebene umgesetzt. Das parlamentarische Verfahren dazu werde voraussichtlich im letzten Quartal des laufenden Jahres starten, sagte die Ministerin am Mittwoch in Mainz. Bei einem Runden Tisch mit Vertretern der Energiewirtschaft, der Kommunen, des Handwerks sowie des Verbraucherschutzes und der Wohnungswirtschaft seien vor allem die Fragen der Zuständigkeiten für die Umsetzung besprochen worden.

Großstädte sollen bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen. Die Anforderungen sind in dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes definiert, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat.

Die kommunale Wärmeplanung ist wichtig für Bestandsbauten. Hauseigentümer sollen dadurch Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also etwa eine Wärmepumpe. Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. 

Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Wärmeplanung mit 500 Millionen Euro. Auf Rheinland-Pfalz entfalle davon voraussichtlich eine Summe von 24 Millionen Euro, berichtete Eder. Mehr als 85 Prozent der 1,2 Millionen rheinland-pfälzischen Wohngebäude werden den Angaben zufolge mit fossilen Energieträgern beheizt. Der größte Anteil davon mit 73 Prozent entfalle auf Gas- und Ölzentralheizungen.

Nach Angaben der Klimaschutzministerin haben mittlerweile 111 rheinland-pfälzische Kommunen einen Förderantrag für finanzielle Unterstützung bei der Erstellung der Wärmeplanung gestellt. Davon seien bislang mehr als 20 bewilligt. Würden alle Anträge positiv beschieden, seien Dreiviertel aller Einwohnerinnen und Einwohner von Rheinland-Pfalz abgedeckt.

Kritik am Zeitplan für die Umsetzung des Landesgesetzes kam vom Verband kommunaler Unternehmen und vom Städtetag in Rheinland-Pfalz. Wie die oppositionelle CDU-Fraktion forderten sie von der Landesregierung ein deutlich schnelleres Vorgehen.

 

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Datum: 20.03.2024
Rubrik: Politik
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