Gericht: AfD darf Saal in Annweiler für Bürgerdialog nutzen

Stadt wollte AfD von der Nutzung ausschließen

Gericht: AfD darf Saal in Annweiler für Bürgerdialog nutzen

Koblenz/Annweiler (dpa/lrs) - Die Stadt Annweiler am Trifels muss der Bundestagsfraktion der AfD den Hohenstaufensaal für einen Bürgerdialog zur Verfügung stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren entschieden, wie es am Donnerstag in Koblenz mitteilte. Die Partei dürfe bei der Vergabe kommunaler Einrichtungen rechtlich nicht benachteiligt werden, hieß es zur Begründung. Das verstoße gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. 

Die Stadt im Süden von Rheinland-Pfalz hatte der AfD den Saal für eine am Samstag geplante Bürgerdialog-Veranstaltung nicht zur Nutzung überlassen. Dagegen hatte die AfD einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht beantragt. Dieses lehnte den Antrag zunächst ab - unter anderem mit der Begründung, dass kein Mietvertrag vorliege. Der ersten Entscheidung des Verwaltungsgerichts widersprach nun das Oberverwaltungsgericht. 

«Das Oberverwaltungsgericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Nutzungsanspruch haben», sagte der Sprecher der Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland der AfD-Fraktion, Andreas Bleck, auf Anfrage. Die Stadt habe der AfD die Räumlichkeit aus politischen Gründen verwehren wollen. Die AfD freue sich nun auf den Bürgerdialog mit dem AfD-Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla am Samstag.

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Datum: 21.03.2024
Rubrik: Politik
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