Ende der Ahrtal-Ermittlung: Experte sieht wenig Chancen für Beschwerde

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Ende der Ahrtal-Ermittlung: Experte sieht wenig Chancen für Beschwerde

Koblenz (dpa) - Die Beschwerde von Hinterbliebenen der Ahrtal-Flut hat nach Ansicht eines Strafrechtsexperten nur sehr geringe Erfolgsaussichten. Generell hätten sogenannte Klageerzwingungsverfahren nur minimale Erfolgsaussichten, sagte Till Zimmermann, Professor für Strafrecht an der Universität Düsseldorf, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. «Erfolge sind verdammt selten.» 

Eine solche Beschwerde könne an zwei Punkten ansetzen, erklärte Zimmermann. «Man kann zum einen sagen, die Fakten sind nicht richtig bewertet worden oder die Fakten sind nicht richtig gesammelt worden.» Das sei etwa der Fall, wenn ein Zeuge übersehen oder ein Gutachter ignoriert worden sei. «Und eine andere Möglichkeit wäre, dass man sagt, die rechtliche Würdigung ist falsch. Dass man sagt, ihr habt das vielleicht richtig ermittelt, aber ihr habt die falschen rechtlichen Schlüsse daraus gezogen», sagte der Strafrechtsprofessor.

«Man kann es sicherlich auch anders sehen, als die Staatsanwaltschaft in Koblenz», meinte Zimmermann. Daher sei es auch nicht ausgeschlossen, dass es bei einer Beschwerde zu einem anderen Ergebnis komme. «Aber es ist schon relativ gründlich ermittelt worden.»

Bei der Flutkatastrophe im Sommer 2021 waren in Rheinland-Pfalz 136 Menschen gestorben, davon 135 in der Ahr-Region und eine Person im Raum Trier. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelte bis zur Einstellung rund zweieinhalb Jahre gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen Mitarbeiter des Krisenstabes unter anderem wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft kam unter anderem zu dem Schluss, dass das extreme Ausmaß der Naturkatastrophe für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen sei. 

Gegen die Einstellung der Ermittlungen legten einige Hinterbliebene am Montag Beschwerde ein. Dadurch beschäftigt der Fall die Justiz auch weiterhin. Zunächst ist nun die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zuständig. Sollte sie die Beschwerde abweisen, können die Hinterbliebenen noch vor das Oberlandesgericht Koblenz ziehen. 

Die Straftaten, um die es in diesem Fall gehe, verjähren nach zehn Jahren, erklärte Zimmermann. Um das zu verhindern, müsse es innerhalb der zehn Jahre zumindest ein Urteil geben. «Wenn das nicht passiert, dann muss man sofort einstellen, egal, wie überzeugt man jetzt von der Schuld ist oder nicht.»

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Datum: 23.04.2024
Rubrik: Politik
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