Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zu dem angestrebten Bebauungsplan

„Herschberg-West“ der Ortsgemeinde Sessenbach

Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zu dem angestrebten Bebauungsplan

In seiner Sitzung vom 11.1.2022 hat der Ortsgemeinderat Sessenbach, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der aktuellen Fassung beschlossen, die Offenlegung der Entwurfsfassung zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Herschberg-West“ durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes soll sich demnach auf die Grundstücke in der Gemarkung Sessenbach,

Flur 2,

Flurstücke 161/2 tlw., 161/3 tlw., 162, 163, 164, 165, 166, 167 und die Wegeflurstücke 1039/6, 1125/9, 1125/23 tlw.,

Flur 12,

Flurstücke 893, 894, 895, 896, 897, 898, 899, 900, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909 und die Wegeflurstücke 1, 27, 1126, 1141/1,

erstrecken.

 

Der angestrebte Geltungsbereich zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Herschberg-West“ ist in der nachfolgenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.

 

 

(Übersichtskarte)

 

 

Durch diesen Bebauungsplan sollen die bauleitplanerischen Vorgaben und Voraussetzungen für eine künftige wohnbauliche Nutzung auf diesen Wiesenflächen geschaffen werden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Herschberg-West“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß

§ 13a i.V.m. § 13b BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13a Abs. 2, Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Eine Umweltprüfung findet nicht statt (§ 13a Abs. 2, Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

 

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen (Textfestsetzungen, Planurkunde) zu dem angestrebten Bebauungsplan „Herschberg-West“ gemeinsam mit der Begründung nun auf die Dauer eines Monats, in der Zeit

 

 

vom 18. Februar 2022 bis einschließlich 17. März 2022

 

 

während der Öffnungszeiten (montags bis freitags jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 403, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:

Link:     https://t1p.de/B-planHerschberg-West2022

 

Alternativ:

 

 

 

Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

 

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Sessenbach, 3. Februar 2022                                                              Ina Anhäuser

                                                                                                          Ortsbürgermeisterin

 

Regionale News aus Koblenz

Datum: 09.02.2022
Rubrik: Ransbach-Baumbach
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