Strafbefehl gegen AfD-Politiker wegen Video-Verbreitung rechtskräftig

Einspruch wurde von ihm wieder zurückgezogen

Strafbefehl gegen AfD-Politiker wegen Video-Verbreitung rechtskräftig

Mainz/Koblenz (dpa/lrs) - Der Strafbefehl gegen den rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten Joachim Paul wegen der Verbreitung eines Videos ist rechtskräftig. Das bestätigte am Donnerstag eine Sprecherin des Amtsgerichts in Koblenz. Der zuvor erhobene Einspruch gegen den Strafbefehl sei am 21. Mai zurückgezogen worden. Zuvor hatte die «Rhein-Zeitung» berichtet. 

 

Nach früheren Angaben des Gerichts sieht der Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen vor. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte das Ermittlungsverfahren nach einer Anzeige gegen den AfD-Politiker geführt und diese Geldstrafe beantragt. 

 

Nach Angaben der Ermittlungsbehörde soll der Landtagsabgeordnete im März vergangenen Jahres auf Twitter (heute X) einen Beitrag mit einem in den sozialen Medien verbreiteten unverpixelten Video veröffentlicht haben, in dem ein Mädchen von anderen Mädchen geschlagen, bespuckt und gedemütigt wird. Den mit einer politischen Botschaft verknüpften Post habe er dann am nächsten Tag wieder gelöscht.

 

Foto: Imago Images / Torsten Silz

Aktuelle und regionale Berichte mit dem TV Mittelrhein

Datum: 24.05.2024
Rubrik: Politik
Das könnte Sie auch interessieren
Livestream
Neu in unserer Mediathek

Aktuell

Aktuell
Folge: Zu Gast bei Silencio e.V.!

Sendung vom 16.05.2025

Aktuell

Aktuell
Folge: Jubiläum der Wanderwege - Der Rheinsteig und der Rheinburgenweg

Sendung vom 16.05.2025

Haus & Hof - Das Immobilienmagazin

Haus & Hof - Das Immobilienmagazin
Folge: Einladendes Einfamilienhaus mit Wohlfühlcharakter

Sendung vom 16.05.2025