
Tankstellen nun verpflichtet bis 2028 Schnelllade-Infrastruktur aufzubauen
Kabinett beschließt: Ladesäulen-Pflicht für Tankstellen
Das Kabinett hat eine Verordnung zur Einführung einer Ladesäulen-Pflicht für Tankstellen gebilligt, da es aus Sicht der Bundesregierung bisher zu wenige Schnellladesäulen für Elektroautos an Tankstellen gibt. Der Kraftstoffverband EN2X bezeichnete das Vorhaben als reine Symbolpolitik. Größere Tankstellen-Ketten werden nun verpflichtet, bis Anfang 2028 eine Schnelllade-Infrastruktur aufzubauen. Dies bedeutet, dass an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt vorhanden sein muss.
Die Regierung erwartet dadurch die Schaffung von etwa 8.000 zusätzlichen Schnellladepunkten. Etwa ein Dutzend Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen in Deutschland sind von dieser Regelung betroffen. Es gibt Ausnahmen, wenn die Unternehmen bereits eine Ladesäule im Umkreis von 1.000 Metern betreiben.
Der Kraftstoffverband EN2X hält das Vorhaben für überflüssig und kritisiert es als Symbolpolitik. Er argumentiert, dass die Unternehmen bereits im gleichen Tempo wie der Gesamtmarkt Ladesäulen errichten und dass über 90 Prozent der Tankstellen an Autobahnen bereits mit Schnellladesäulen ausgestattet sind. Der Verband warnt davor, dass die Verordnung zu mehr Bürokratie führen und teure Schnellladesäulen an Standorten errichtet werden könnte, wo wenig Nachfrage nach Ladestrom besteht.
Laut dem Verband befindet sich heute schon bei zwei Dritteln aller Tankstellen in Deutschland eine Schnellladesäule im Umkreis von fünf Kilometern, und an rund 370 Autobahnrastanlagen stehen nahezu 90 Prozent aller Standorte mit insgesamt 1.400 Schnellladepunkten zur Verfügung.
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