Staatsanwaltschaft erklärt Ermittlungen zur Flutkatastrophe

Gegen Pföhler wird weiter ermittelt

Staatsanwaltschaft erklärt Ermittlungen zur Flutkatastrophe

Nach drei Tagen der Beweisaufnahme mit kritischen Fragen an Landesbehörden hat der Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz am Freitag vor allem die Kreisverwaltung Ahrweiler in den Blick genommen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz sehe bisher keinen Anlass, ihre Ermittlungen gegen den früheren Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen weiteren Verdächtigen einzustellen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse. Ob man dieses Jahr noch fertig werde, könne er nicht versprechen.» In einer weiteren Vernehmung folgte Staatsanwältin Ute Adam-Backes im Wesentlichen den Ausführungen ihres Chefs. Nach der Auswertung von Medienberichten, Hinweisen aus der Bevölkerung sowie Strafanzeigen von Privatpersonen habe es genügend «zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte» gegeben, «die einen Anfangstatverdacht begründen». Dieser erstreckt sich auf den Verdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen. Bei der Prüfung von Warnungen vor der Flutkatastrophe im Ahrtal will der Untersuchungsausschuss auch die Wetterberichterstattung des Südwestrundfunks (SWR) in den Blick nehmen. Der Ausschuss habe einen Beweisbeschluss dazu gefasst und für den 18. März auf die Tagesordnung gesetzt, sagte der Ausschussvorsitzende Martin Haller (SPD). Es solle untersucht werden, wann und in welcher Form der Südwestrundfunk vor der Katastrophe in allen verfügbaren Medienkanälen, insbesondere im Radio und Fernsehen, vor dem Starkregenereignis berichtet und gewarnt habe.

Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.

Datum: 12.02.2022
Rubrik: Politik
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