Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes voraussichtlich 1. Quartal 2025
Rheinland-Pfalz macht bei der kommunalen Wärmeplanung Tempo
Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung drückt bei der kommunalen Wärmeplanung aufs Tempo. Die landesrechtliche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes werde voraussichtlich im ersten Quartal 2025 in Kraft treten, hieß es aus dem Klimaschutzministerium in Mainz. Derzeit befassten sich die Verbände mit dem Entwurf. Im November soll das Gesetz ins Plenum eingebracht werden, kündigte Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) an.
Die Bürger wüssten spätestens 2028, ob ein Nahwärmenetz vor ihrer Haustür möglich sei oder nicht, sagte Eder. «Das ist keine leichte Sache für die Kommunen, für uns oder für die Bürger, aber der Schlüssel für die Treibhausgasneutralität», sagte Eder über die kommunale Wärmeplanung.
Der Wärmesektor sei innerhalb der Energiewende der größte umzulegende Hebel. Mit rund 60 Prozent Endenergieverbrauch verursache die Wärmeversorgung einfach den Großteil der Treibhausgase, sagte Eder. Der Gebäudesektor sei dabei die größte Herausforderung. Im Wohnungsbestand stamme die Wärmeenergie noch zu rund 90 Prozent aus fossilen Energie-Quellen. Dies mache die Wärmeplanung notwendig.
Die Bürger können sich bei der Verbraucherzentrale informieren
Die Menschen müssten aber nicht warten, was ihre Kommune mache, sagte der Professor für nachhaltige Gebäudeenergiesysteme von der Hochschule Mainz, Professor Thomas Giel. Eine große Chance sei, dass die Bürger gemeinschaftlich Energienetze bauen könnten, ob als Verein, als Genossenschaft oder in anderen Strukturen. Bei allen Fragen rund um die Wärmeplanung könnten sich die Menschen an die Verbraucherzentrale wenden, sagte Eder.
Die Klimaneutralität in allen Wärmenetzen muss dem Bundesgesetz zufolge bis Ende 2044 erreicht sein. Dabei müssen die großen Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern spätestens bis Ende Juni 2026 eine Wärmeplanung erstellen. Kleinere Städte und Kommunen haben bis Ende Juni 2028 dafür Zeit.
Die Pflicht zur Wärmeplanung werde mit dem Landesgesetz auf rund 170 Stellen übertragen, darunter kreis- und verbandsfreie Städte, die kreisangehörige Städte und die verbandsfreien Gemeinden, berichtete Eder. Für die rund 70 Prozent der Kommunen mit weniger als 1000 Einwohnern seien die Verbandsgemeinden zuständig. Die Situationen der Kommunen müssten sehr individuell betrachtet werden.
Rheinland-Pfalz will einfache Verfahren ermöglichen
Rheinland-Pfalz mache damit von dem im Bundesgesetz vorgesehenen vereinfachten Verfahren für Kommunen unter 10 000 Einwohnern Gebrauch und ermögliche auch sogenannte Konvoi-Verfahren, bei denen sich Kommunen bei der Planung zusammenschließen könnten, erläuterte Eder. Die vereinfachten Verfahren könnten - so der Gesetzesentwurf - außer den 42 Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern und den fünf großen Städten im Land alle anderen 2254 Gemeinden nutzen.
Der Bund stelle den Ländern für die Wärmeplanung ab diesem Jahr insgesamt rund 500 Millionen Euro für fünf Jahre zur Verfügung, das seien für Rheinland-Pfalz etwa 4,8 Millionen Euro für jedes Jahr von 2024 bis 2028. Das Geld werde an die Kommunen weiter gegeben.
Die Energieagentur werde die Kommunen beraten und sei dafür um zwei Stellen aufgestockt worden, berichtete Eder. Für die Umsetzungsphase werde es bei der Energieagentur auch ein von Professor Giel begleitetes Kompetenzzentrum geben. «Alle Leute bekommen da alle Möglichkeiten gut erklärt», sagte der Wissenschaftler.
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