Ärzte aus Drittstaaten dürfen als Assistenz in Praxen

Arbeitserlaubnis maximal zwei Jahre gültig

Ärzte aus Drittstaaten dürfen als Assistenz in Praxen

Mainz (dpa/lrs) - Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten ohne deutsche Approbation dürfen in Rheinland-Pfalz ab sofort bis zu zwei Jahre als Assistenz in Arztpraxen arbeiten. Die neue Regelung sei zum August in Kraft getreten, teilten das Gesundheitsministerium, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und die Kassenärztliche Vereinigung mit. Sie sei ein Baustein, um dem Ärztemangel im ambulanten Bereich entgegenzuwirken.

Die neue Regelung betreffe Ärztinnen und Ärzte, die weder aus der Europäischen Union, noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stammten und in Deutschland arbeiten wollten, hieß es. Die Berufserlaubnis sei maximal zwei Jahre gültig. 

Bislang sei es für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte nur in Krankenhäusern möglich gewesen, als Assistenz zu arbeiten. Für Medizinerinnen und Mediziner mit ausländischem Abschluss erweiterten sich nun die potenziellen Arbeitsgebiete, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch laut Mitteilung. Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen erhielten fachkundige Unterstützung und sogar potenzielle Nachfolger für ihre Praxen.

 

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Datum: 01.08.2024
Rubrik: Politik
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