Einladung zur Wahl eines stellvertretenden Wehrleiters

öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Wahl eines stellvertretenden Wehrleiters

Einladung zur Wahl eines stellvertretenden Wehrleiters und eines Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mayen, nach § 14, Abs. 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz –LBKG-).

 

Die Wahl findet am Donnerstag, dem 24. März 2022 um 18:00 Uhr in der Burghalle, in nicht-öffentlicher Sitzung statt.

 

Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mayen und der Jugendfeuerwehr der Stadt Mayen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Tagesordnung:

 

TOP 1 - Eröffnung und Begrüßung

 

TOP 2 - Wahl eines stellvertretenden Wehrleiters und eines Wehrleiters durch die Feuerwehrangehörigen gemäß § 14 Abs. 1 LBKG

 

TOP 3 - Bestätigung des stellvertretenden Wehrleiters und des Wehrleiters

gemäß § 14 Abs. 3 LBKG

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