Baugebiete in unserer Verbandsgemeinde entwickeln

vorher ist Zusammenführung alter Flächennutzungspläne notwendig

Baugebiete in unserer Verbandsgemeinde entwickeln

Die aktuell entstehenden Neubaugebiete in den Gemeinden und Städten wurden bereits vor der Fusion der beiden Verbandsgemeinden Braubach und Loreley im Jahr 2012 angestoßen. Grundlage für die Erschließung eines Neubaugebietes und damit auch die Rahmenbedingungen für den Hausbau, dessen Art, Umfang und Aussehen finden sich in so genannten Bebauungsplänen. Um einen Bebauungsplan aufstellen zu können, bedarf es eines gültigen, dem Bebauungsplan einer Gemeinde übergeordneten Flächennutzungsplanes, der den Rahmen für die einzelnen Bebauungspläne der Gemeinden gibt. Während die Gemeinde für die Bebauungspläne zuständig ist, ist das für den Flächennutzungsplan die Verbandsgemeinde. Im Landesgesetz über die freiwillige Fusion der beiden Verbandsgemeinden Braubach und Loreley ist in § 13 Absatz 1 geregelt, dass die neue Verbandsgemeinde innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Gebietsänderung einen Flächennutzungsplan aufzustellen hat. Die Flächennutzungspläne für die Verbandsgemeinden Braubach und Loreley gelten in deren Gebieten fort, bis der Flächennutzungsplan für die neue Verbandsgemeinde wirksam wird. Dies wäre also im Jahr 2015 gewesen. Dieser Prozess ist anfangs sehr schleppend verlaufen. Die Zusammenführung der Flächennutzungspläne wurde zwar damals in den Gremien der neuen Verbandsgemeinde Loreley seinerzeit so beschlossen, jedoch verzögerte sich die Umsetzung über mehrere Jahre. Währenddessen die Flächennutzungspläne trotz ihrer Unterschiede in den damaligen Jahren noch mit verhältnismäßig wenig Aufwand und wenig Kosten hätten zusammengeführt werden können, war dies acht Jahre nach der Fusion leider nicht Dolkstraße 3 56346 St. Goarshausen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Herr Marvin Gollnow Telefon: 06771/919-114 Telefax: 06771/919-135 Mail: m.gollnow@vg-loreley.de mehr möglich. Inzwischen gibt es für die Verbandsgemeinden einen so genannten Schwellenwert, der beschreibt, wie viel Fläche in der Summe aller Gemeinden und Städte zum Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Zusammenführung des neuen Flächennutzungsplanes maximal als potenzielle Bauflächen ausgewiesen werden darf. Dieser Wert bemisst sich an der Gesamtfläche und prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Verbandsgemeinde und bezieht auch vorhandene Baulückengrundstücke in den Gemeinden beispielsweise mit ein. Nun gibt es Gemeinden und Städte, die noch größere Flächen als Bauflächen vorgesehen haben, andere dagegen stoßen hinsichtlich der möglichen Ausweisung von Neubaugebieten bereits heute an ihre Grenzen. Im Sommer 2020, also zu Beginn des neunten Jahres nach der Fusion, herrschte hier für den damals neuen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, Mike Weiland, höchste Zeit zum Handeln. „Die Entwicklung der Einwohnerzahlen unserer Verbandsgemeinde, die Möglichkeiten für junge Familien hier zu bleiben, aber auch Angebote für neue Menschen, zu uns zu ziehen, liegen den Orts- und Stadtbürgermeister:innen und mir sehr am Herzen“, so Bürgermeister Mike Weiland. „Schließlich streben wir alle nicht nur attraktive Wohngemeinden an, wir müssen mit Blick auf ein lebenswertes Wohnangebot im BUGA-2029-Gebiet auch entsprechende Bauplatzangebote schaffen“, so der Bürgermeister weiter. Da sind sich alle Bürgermeisterkolleg:innen einig. Durch Gespräche und Verhandlungen mit den übergeordneten Fachbehörden von der Kreisverwaltung über die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie das Mainzer Innenministerium ist es Mike Weiland schnell gelungen, einen Lösungsweg zur Problematik zu finden und mit den Behörden zu vereinbaren. „Wenn wir im Jahr 2020 nicht gehandelt hätten, wäre in naher Zukunft kein einziger Bauplatz mehr in der Verbandsgemeinde Loreley neu erschlossen worden, der nicht bereits über die alten Flächennutzungspläne schon vorgesehen war, denn aufgrund der untereinander nicht kompatiblen alten Flächennutzungspläne haben die übergeordneten Behörden hier nach so langer Zeit nach der Fusion Neuerschließungen von Baugebieten zunächst einen Riegel vorgeschoben“, so der Bürgermeister. Seit eineinhalb Jahren wird demnach das Verfahren mit Hochdruck fortgeführt. „Im Eiltempo haben wir zwischenzeitlich im Dialog mit den Gemeinden und Städten sowie entsprechenden Gemeinderats- und Stadtratsbeschlüssen den für die neue Verbandsgemeinde Loreley gesetzten Schwellenwert unterschritten, was mir kürzlich telefonisch von der Fachebene aus dem Innenministerium bestätigt wurde“, so Mike Weiland. Die meisten Gemeinde- und Stadträte haben dem zugestimmt, weil sie völlig richtig erkannt haben, dass ansonsten bald keine Bauentwicklung mehr in der Verbandsgemeinde möglich gewesen wäre und man sich hier untereinander gegenseitig blockiert hätte, denn bis zum Abschluss des Zusammenführungsverfahrens kann kein weiteres Neubaugebiet, was nicht bereits durch frühere Flächennutzungspläne erfasst ist, neu auf den Weg gebracht werden. Nachdem der Schwellenwert unterschritten war, überarbeiteten das Bauamt der Verbandsgemeinde und das beauftragte Planungsbüro die vorhandenen Unterlagen des neuen Flächennutzungsplanes im vergangenen Jahr. Direkt im Anschluss gingen die überarbeiteten Planunterlagen zur landesplanerischen Stellungnahme an die Kreisverwaltung, die auch mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Kontakt steht. Bürgermeister Mike Weiland hat aus dem Mainzer Innenministerium als oberste Planungsbehörde des Landes erfahren, dass derzeit interne Abstimmungen für die weiteren Schritte zwischen den Behörden laufen und dass die Verbandsgemeinde auf einem guten Weg sei. Sobald der Verbandsgemeinde Loreley die landesplanerische Stellungnahme vorliegt, können die erforderlichen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden. „Die Verbandsgemeinde hofft, diese Verfahren bis Ende 2022 abschließen zu können, jedoch hätte dieser Prozess in den drei Jahren nach der Fusion viel einfacher und vor allem kostengünstiger abgewickelt werden können. Da gab es die Hürde des Schwellenwertes noch nicht“, so Bürgermeister Mike Weiland. Heute hat die Verbandsgemeinde für das gesamte Verfahren insgesamt 130.000 Euro in verschiedenen Haushaltsjahren veranschlagt, die die Gemeinden über die Verbandsgemeindeumlage mitzahlen. „Um keine weitere Zeit zum Wohle der Bauwilligen und der Kommunen zu verlieren, wird durch das Bauamt der Verbandsgemeinde parallel zum Zusammenführungsverfahren gleich die 1. Änderung dieses zusammengeführten Flächennutzungsplanes in Angriff genommen werden“, betont Bürgermeister Mike Weiland, der hier an der Seite der Kommunen und deren Entwicklung steht. Erst in diesem Verfahren können Gemeinden und Städte andere Bauflächen, als bisher im Flächennutzungsplan dargestellt, ausweisen. Neben dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist dann später die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Danach erst folgen oftmals erforderliche Bodenordnungsverfahren, um ausreichend zusammenhängende Flächen zu erhalten. Erst ganz am Ende stehen dann Planung und Bau von Straßen, Wasser- und Kanalleitungen für die abschließenden privaten Bauvorhaben. Manch einer, der noch nie eine Fusion von zwei Verbandsgemeinden bis zum Ende begleitet hat, kann vielleicht nicht nachvollziehen, wie die Abläufe sind. Der Verwaltung ist jedoch heute Hand in Hand mit den Kommunen an einer zügigen Abarbeitung der Dinge sehr gelegen. Einzufügende Fotos/ Grafiken: - Foto Symbolbild Flächennutzungspläne

Aus der Region Koblenz immer aktuell mit TV Mittelrhein.

Datum: 14.02.2022
Rubrik: Loreley
Das könnte Sie auch interessieren
Livestream
Neu in unserer Mediathek

TALK56

TALK56
Folge: Ermittlung zur Ahr-Flut: Hinterbliebene fordern Aussetzung des Ermittlungsverfahrens

Sendung vom 17.04.2024

TALK56

TALK56
Folge: Kommunalwahl56: SPD Vorsitzender Detlev Pilger steht Rede und Antwort

Sendung vom 17.04.2024

TALK56

TALK56
Folge: Markt der Berufe

Sendung vom 17.04.2024