Bezahlung von Beamten soll vor das Bundesverfassungsgericht

War Bezahlung von Beamten in einer bestimmten Gruppe in der Vergangenheit verfassungswidrig?

Bezahlung von Beamten soll vor das Bundesverfassungsgericht

Koblenz (dpa/lrs) - Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob die Bezahlung von Beamten einer Besoldungsgruppe in Rheinland-Pfalz von 2012 bis 2014 verfassungswidrig gewesen ist. Das Oberverwaltungsgericht hat beschlossen, dem Gericht ein Verfahren vorzulegen, wie es mitteilte. 

Konkret gehe es in dem Fall um einen Vermes­sungshauptsekretär der Besoldungsgruppe A8, hieß es. Das Oberverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass dessen Besoldung in den Jahren 2012 bis 2014 gegen das sogenannte Mindestabstandsgebot verstoße. Dieses besagt, dass sich die Grundsicherung als staatliche Sozialleistung und die Besoldung deutlich unterscheiden müssen. 

Bereits im Juli hatte das Verwaltungsgericht Koblenz dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren vorgelegt. Auch hierbei ging es um das möglicherweise nicht eingehaltene Mindestabstandsgebot bei der Besoldung von zwei Beamten der Koblenzer Berufsfeuerwehr. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob das Vorgehen in diesen Fällen verfassungswidrig war.

Aus der Region Koblenz immer aktuell mit TV Mittelrhein.

Datum: 02.10.2024
Rubrik: Vermischtes
Das könnte Sie auch interessieren
Livestream
Neu in unserer Mediathek

Film ab!

Film ab!
Folge: Neuer MARVEL-Blockbuster - Captain America: Brave New World I Film Ab!

Sendung vom 14.02.2025

Ein Herz für alle Felle

Ein Herz für alle Felle
Folge: Ein Herz für alle Felle - Rocky

Sendung vom 14.02.2025

Aktuell

Aktuell
Folge: Ausbildungsmesse GO! 2025 - Andernach packt den Fachkräftemangel an

Sendung vom 14.02.2025