Verfassungsänderung könnte helfen
Grundgesetzänderung fürs Klima Thema bei Konferenz
Bad Neuenahr-Ahrweiler (dpa/lrs) - Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz: Bei der Umweltministerkonferenz (UMK) in dieser Woche im Ahrtal soll dieses Vorhaben nach Ansicht von Rheinland-Pfalz im Mittelpunkt stehen. «Durch die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz würden die Finanzierung von Klimaschutz, Klimawandelfolgenanpassung und Naturschutz deutlich verbessert werden», sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne). «Ich hoffe, die UMK wird dieses Ziel weiter verfolgen.»
Sogenannte Gemeinschaftsaufgaben sind im Grundgesetz festgelegt. Bislang gibt es zwei davon: Eine zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland schaffen soll, und eine zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Eine Aufnahme des Klimaschutzes in diese Liste würde laut Ministerium zu einer dauerhaften Finanzierung führen.
Nach der letzten UMK sei das für Teilbereiche geprüft worden. Nun gehe es darum, konkrete Bausteine für eine mögliche Grundgesetzänderung vorzulegen.
«Schuldenbremse ist Bremsklotz»
Dabei müsse auch eine Reform der Schuldenbremse angestrebt werden, sagte Eder. Diese sei ein Bremsklotz für die klimaneutrale Transformation, die überlebensnotwendig sei. «Es braucht jetzt Investitionen in die klimaneutrale Transformation – gerade für die nächsten Generationen.»
Bei der UMK im rheinland-pfälzischen Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 27. bis zum 29. November stehen unter anderem auch der Hochwasserschutz und eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf dem Plan. Die Konferenz ist ein Treffen der Fachminister von Bund und Ländern, um sich zu koordinieren und abzustimmen.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
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