
Öffentliche Abgaben-Mahnung
Die Verbandsgemeindekasse Weißenthurm macht darauf aufmerksam, dass am
15. Februar 2022
folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Grundsteuer, Gewerbesteuervorauszahlung, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren für das 1. Quartal 2022
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz öffentlich gemahnt und aufgefordert, ihrer Zahlungspflicht umgehend nachzukommen.
Ebenfalls werden auch alle sonstigen festgesetzten und fälligen Abgaben, Gebühren, Beiträge, Mieten und Pachten etc., die nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes beizutreiben sind, hiermit öffentlich gemahnt und die Schuldner aufgefordert, umgehend die Rückstände zu bezahlen.
Nach Ablauf einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe dieser öffentlichen Abgaben-Mahnung werden die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen und aufgrund der Abgabenordnung (AO) vom 13.06.1976, § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:
für den angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet
1 (eins) von Hundert des auf volle 50,00 EUR abgerundeten Betrages
Wir bitten alle Abgabenpflichtigen, ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen, damit Vollstreckungsmaßnahmen nicht notwendig werden.
Bitte nutzen Sie die Vorteile des
Bankeinzugsverfahrens und erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat.
Das entsprechende Formular finden Sie im Internet unter www.verbandsgemeindeweissenthurm.de .
Dieses Formular können Sie uns gerne eigenhändig unterschrieben zuschicken.
Mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax erteilte SEPA - Lastschriftmandate sind nicht gültig.
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin
Frau Moskopp - Telefon 02637 / 913 - 119 - gerne zur Verfügung.
Verbandsgemeindekasse
Weißenthurm
Stefan Maxeiner
Kassenverwalter
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