Öffentliche Abgaben-Mahnung

 

Öffentliche Abgaben-Mahnung

Die Verbandsgemeindekasse Weißenthurm macht darauf aufmerksam, dass am

 

15. Februar 2022

 

folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

 

Grundsteuer, Gewerbesteuervorauszahlung, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren für das 1. Quartal 2022

 

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz öffentlich gemahnt und aufgefordert, ihrer Zahlungspflicht umgehend nachzukommen.

 

Ebenfalls werden auch alle sonstigen festgesetzten und fälligen Abgaben, Gebühren, Beiträge, Mieten und Pachten etc., die nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes beizutreiben sind, hiermit öffentlich gemahnt und die Schuldner aufgefordert, umgehend die Rückstände zu bezahlen.

 

Nach Ablauf einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe dieser öffentlichen Abgaben-Mahnung werden die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen und aufgrund der Abgabenordnung (AO) vom 13.06.1976, § 240  folgender Säumniszuschlag erhoben:
für den angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet

1 (eins) von Hundert des auf volle 50,00 EUR abgerundeten Betrages

 

Wir bitten alle Abgabenpflichtigen, ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen, damit Vollstreckungsmaßnahmen nicht notwendig werden.

 

Bitte nutzen Sie die Vorteile des

Bankeinzugsverfahrens und erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat.

Das entsprechende Formular finden Sie im Internet unter www.verbandsgemeindeweissenthurm.de .

 

Dieses Formular können Sie uns gerne eigenhändig unterschrieben zuschicken.

Mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax erteilte SEPA - Lastschriftmandate sind nicht gültig.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin

Frau Moskopp  - Telefon 02637 / 913 - 119 - gerne zur Verfügung.

 

Verbandsgemeindekasse

Weißenthurm

Stefan Maxeiner

Kassenverwalter

 

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