
Sitzung des Ortsgemeinderates von St. Sebastian
Am Donnerstag, 03.03.2022, findet um 19:00 Uhr im Mehrzweckraum der Mehrzweckhalle, Hauptstraße 10/12, St. Sebastian, eine Sitzung des Ortsgemeinderates von St. Sebastian statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
Mitteilungen der Verwaltung
2.
Vorstellung des Konzepts "Lindenbaumwäldchen"
3.
Ergänzungswahlen für die Ausschüsse
4.
Abschluss einer Zweckvereinbarung über den Betrieb der Schulverwaltungssoftware "edoo.sys RLP"
5.
Tätigkeitsbericht der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in der Ortsgemeinde St. Sebastian
6.
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Verbandsgemeinde Weißenthurm für die Kindertagesstätte St. Sebastian
7.
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Durchführung einer Dorfmoderation
8.
Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022
9.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
10.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Pflege des Sportrasenplatzes in St. Sebastian
11.
Einwohnerfragestunde
12.
Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
1.
Mitteilungen der Verwaltung
2.
Verschiedenes
Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 5 der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt bei Sitzungen kommunaler Gremien u.a. die Testpflicht. Der Testnachweis kann durch einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, erfolgen.
Die letzte Variante wird derzeit von hier aus nicht angeboten.
Für geimpfte oder genesene Personen entfällt die vorgenannte Testpflicht.
Wir dürfen Sie daher bitten, zu der Sitzung Ihren 3G-Nachweis bereitzuhalten.
Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion, werden Namen und Anschriften der Teilnehmer/innen notiert (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO).
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes kann aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation zur Gewährleistung der notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern nur eine begrenzte Besucherzahl für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.