Wirtschaft und Kommunen stemmen sich gegen Grundsteuerpläne

Politik

Wirtschaft und Kommunen stemmen sich gegen Grundsteuerpläne

Mainz (dpa/lrs) - Wirtschaft und die Kommunen warnen vor dem rheinland-pfälzischen Weg zur Umsetzung der Grundsteuerreform. In einem gemeinsamen Statement sprachen die IHK-Arbeitsgemeinschaft und die kommunalen Spitzenverbände von einem Bürokratiemonster. Weitere Steuererhöhungsspiralen drohten. 

Der Unmut richtete sich gegen einen Gesetzentwurf der rheinland-pfälzischen Ampel, der Kommunen erlauben soll, differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke einzuführen. Das Vorhaben war erst kurzfristig vor dem Inkrafttreten der Reform bekanntgeworden. 

Gesetzentwurf nicht mir Wirtschaft und Kommunen abgesprochen

Zuvor hatte es lange so ausgesehen, als ob Rheinland-Pfalz das Bundesmodell der Reform eins zu eins umsetzt. Wirtschaft und Kommunen kritisieren hart, dass die Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP ihre Pläne vorab nicht besprochen haben. Der rheinland-pfälzische Landtag wird sich mit dem Gesetzentwurf voraussichtlich im Februar-Plenum befassen. 

«Wir lehnen zweierlei Hebesätze entschieden ab. Die Grundsteuer B darf nicht zu einer zusätzlichen kommunalen Unternehmenssteuer heranwachsen», sagt Karina Szwede für die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. «Wir warnen davor, dass eine Anpassung der Hebesätze auf Gewerbeimmobilien leicht eine weitere Steuererhöhungsspirale auslöst.» Dadurch erhöhe sich die bereits hohe Gesamtsteuerlast für Unternehmen noch weiter, die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben im Standortwettbewerb werde beeinträchtigt. 

Steuererhöhungen und Klagen drohen

In der Praxis würden sich aus dem Vorschlag für die Kommunen erhebliche rechtliche Unsicherheiten ergeben, erklärte Michael Mätzig, geschäftsführender Direktor des Städtetags. «Außerdem wird die missglückte Grundsteuerreform den Kommunen mit einer vermeintlichen Lösung viel zu spät vor die Füße gekippt.» Ein rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tretendes Gesetz bedeute für die Städte einen massiven Aufwand für die notwendige Anpassung der Systeme.

Moritz Petry, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes, kritisierte, dass den Gemeinden und Städten mit dem Vorhaben des Landes zudem ein schwer kalkulierbares Prozessrisiko aufgebürdet werde. Die Ampel wurde aufgefordert, den mit dem Gesetzentwurf eingeschlagenen Weg nicht weiterzuverfolgen und stattdessen wie andere Bundesländer die Steuermesszahlen anzupassen. 

2,5 Millionen Immobilien in Rheinland-Pfalz betroffen

Die Reform der Steuer war nötig gewesen, weil das Bundesverfassungsgericht das bis Ende 2024 geltende Bewertungssystem moniert hatte. Der Bund musste bis Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschließen. Damit wurden auch neue Bewertungen für bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke nötig, darunter 2,5 Millionen Immobilien in Rheinland-Pfalz.

 

Bild: Bernd Weißbrod/dpa

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Datum: 12.02.2025
Rubrik: Rheinland-Pfalz
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