
Regeln um drei Monate verlängert
Corona-Kurzarbeitregeln bis Ende Juni verlängert
Bis Ende Juni können in Rheinland-Pfalz Unternehmen die seit der Corona-Pandemie geltenden Erleichterungen bei der Kurzarbeit noch in Anspruch nehmen. Am Freitag beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit, die Regelungen weiter zu verlängern. Die Betriebe können Kurzarbeit anmelden, wenn ein Arbeitsausfall von zehn Prozent der Beschäftigten vorliegt. In Zeiten vor der Pandemie musste für Kurzarbeitergeld ein Drittel der Belegschaft ausfallen.
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Datum: 19.02.2022
Rubrik: Wirtschaft