
Politik
CDU-Fraktion bringt Gesetzesänderung zur Nutzung digitaler Geräte auf den Weg
Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes (SchulG) eingebracht. Ziel ist es, eine landesweit einheitliche Regelung zur Nutzung von Handys, Smartwatches und anderen mobilen Geräten an Schulen zu schaffen. Momentan gibt es keine einheitliche Vorgehensweise, da jede Schule dies individuell regelt. Die CDU fordert nun eine gesetzliche Regelung für mehr Klarheit und einheitliche Standards.
Jenny Groß, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, erklärt: „Es geht um den Bildungserfolg unserer Kinder – TikTok, WhatsApp oder Instagram – ein Smartphone auf dem Schultisch schränkt Schülerinnen und Schüler in ihrer Konzentration und damit in ihren Lernprozessen ein. Gespräche mit der Praxis und mit Eltern bestätigen die Notwenigkeit, die private Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten an Schulen auch in Rheinland-Pfalz gesetzlich zu regeln. Mit unserem Gesetzentwurf regeln wir ein landesweites Problem, stärken den Schulen und Lehrkräften den Rücken und sorgen für Rechtssicherheit für alle an Schule Beteiligten. Gleichzeitig möchten wir die Vermittlung digitaler Kompetenzen in einem sinnvollen pädagogischen Rahmen stärken. Unser Ziel ist es, dem Lernen einen geschützten Raum zu geben – ohne permanente private, digitale Erreichbarkeit,“ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Jenny Groß, ihren Vorschlag für eine Gesetzesänderung.
Im Antrag zur Gesetzesänderung werden folgende Punkte hervorgehoben:
Geschützte Lernräume: Schulen sollen den Schülerinnen und Schülern einen Raum bieten, in dem sie sich ohne Ablenkung durch private digitale Medien auf das Lernen und den sozialen Austausch konzentrieren können. Eine landesweite gesetzliche Regelung zur Nutzung mobiler Endgeräte soll diese "Schutzzonen" sichern und klare rechtliche Vorgaben schaffen.
Entlastung der Schulleitungen und Lehrkräfte: Durch einheitliche gesetzliche Vorgaben wird die Kommunikation zwischen Schulen, Schülern und Eltern vereinfacht. Schulleitungen und Lehrkräfte profitieren davon, dass die Notwendigkeit für individuelle Begründungen zur Einbehaltung von Geräten entweder entfällt oder vereinfacht wird.
Förderung digitaler Kompetenzen: Der Gesetzentwurf betont die Bedeutung der Vermittlung digitaler Fähigkeiten. Diese sind nicht nur für die gesellschaftliche Teilhabe, sondern auch für eine erfolgreiche Bildungs- und Berufslaufbahn von entscheidender Bedeutung.
Mit diesem Vorschlag möchte die CDU ein landesweites Regelwerk schaffen, das sowohl den Schülern als auch den Schulen Klarheit und Unterstützung bietet.
Quelle: Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion
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