EU-Gericht weist Lufthansa-Klage gegen Hahn-Beihilfen ab

Vermischtes

EU-Gericht weist Lufthansa-Klage gegen Hahn-Beihilfen ab

Luxemburg (dpa) - Im Streit um Millionen-Subventionen aus Rheinland-Pfalz an den Flughafen Hahn hat das Gericht der EU erstmals zugunsten des Bundeslandes entschieden. In einem erneuten Urteil nach der Revision beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde die Klage der Lufthansa nun aus formalen Gründen abgelehnt (Az.: T-218/18 RENV). Die Fluggesellschaft habe ihre Klageberechtigung nicht ausreichend ausgeführt und ihre Antragsziele offengelassen, hieß es zur Begründung. 

Die EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste mit einer Beihilfe von 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn selbst nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deshalb Klage erhoben. Der Flughafen Hahn wird insbesondere vom größten europäischen Billigflieger Ryanair genutzt. Die EU-Kommission hatte die Auffassung vertreten, dass dessen Flüge von Hahn die Wettbewerbssituation der Lufthansa nicht berühre. 

In einem ersten Verfahren hatte das Gericht der EU im Mai 2021 die millionenschwere Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz gekippt. Dagegen hat sich das Land mit Unterstützung der Bundesregierung in der zweiten Instanz vor dem EuGH erfolgreich gewehrt. Hier wurde das Verfahren noch einmal an die erste Instanz zur Klärung weiterer Rechtsfragen verwiesen. Gegen das nun gefallene Urteil können erneut Rechtsmittel eingelegt werden.

Foto: Andreas Arnold, dpa

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Datum: 30.04.2025
Rubrik: Vermischtes
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