
Politik
Schweitzer kontert Vorwürfe der CDU-Fraktion
Mainz (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hat den von der oppositionellen CDU-Fraktion erneut erhobenen Vorwurf der Verletzung des Neutralitätsgebots zurückgewiesen. Die Landesregierung habe eine in jeder Hinsicht zulässige und verfassungskonforme Öffentlichkeitsarbeit betrieben, teilte die Staatskanzlei in Mainz mit. Diese habe weder in den parteipolitischen Wettbewerb eingegriffen, noch sei sie als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot zu werten.
Es geht um einen Pressetermin am 5. Mai in Berlin
Konkret ging es um ein von der Staatskanzlei am 5. Mai organisiertes Pressestatement in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin - dem Tag, an dem die SPD-Mitglieder des neuen Bundeskabinetts bekanntgeworden waren. Bei dem Termin waren neben Schweitzer die neuen SPD-Bundesministerinnen Stefanie Hubig und Verena Hubertz aus Rheinland-Pfalz dabei, nicht aber der ebenfalls aus Rheinland-Pfalz stammende neue CDU-Bundesminister Patrick Schnieder.
Daran störte sich die CDU-Fraktion und sprach von «vorsätzlichem Verfassungsbruch». Der Ministerpräsident habe die Mittel seines Amtes genutzt, sich und der SPD Rheinland-Pfalz im demokratischen Wettbewerb der politischen Parteien einen unlauteren Vorteil zu verschaffen, hieß es in einer Fraktionsmitteilung von vergangener Woche. Die Fraktion um den Parlamentarischen Geschäftsführer Marcus Klein forderte Schweitzer auf, sich bis zum 20. Mai zu erklären.
Staatskanzlei bestreitet parteipolitischen Bezug
Die Staatskanzlei betonte nun, der Pressetermin habe keinen parteipolitischen Bezug gehabt. Dass Hubig und Hubertz Teil der neuen Bundesregierung werden, sei erst am Vormittag des 5. Mai bekanntgeworden, daher habe es Presseanfragen gegeben, die sich ausschließlich auf die beiden bezogen hätten. Dass Schnieder Bundesverkehrsminister wird, sei zu dem Zeitpunkt schon länger klar gewesen. In dem Pressestatement Schweitzers und auch in Social-Media-Veröffentlichungen seien alle drei gleichberechtigt gewürdigt worden.
Klage gegen Regierungschef in anderem Fall
Das Neutralitätsgebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken. Genau um dieses Gebot dreht sich auch ein vorangegangener Konflikt zwischen der Staatskanzlei und der CDU-Fraktion.
Im Fokus dieses Streits stehen veröffentlichte Aussagen Schweitzers rund um eine Migrationsdebatte im Bundestag. Die Unionsfraktion reichte in dem Fall Klage gegen den Regierungschef beim Verfassungsgerichtshof ein. Die Landesregierung nahm die Veröffentlichungen aus dem Netz, Schweitzer räumte in dem Fall eine Verletzung des Neutralitätsgebots ein und versicherte, entsprechende Äußerungen künftig nicht mehr zu wiederholen.
Foto: Sarah Knorr/dpa
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