Schleusen-Crash in Müden: 27-jähriger Schiffsführer muss Geldstrafe zahlen

Cochem-Zell

Schleusen-Crash in Müden: 27-jähriger Schiffsführer muss Geldstrafe zahlen

Nach dem schweren Schleusenunfall im Dezember 2024 in Müden (Kreis Cochem-Zell) ist nun ein erstes Urteil gefallen: Der verantwortliche Schiffsführer des Gütermotorschiffs wurde per Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Das berichtet die Rhein-Zeitung unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Koblenz.

Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen, am 8. Dezember 2024 mit seinem Güterschiff ungebremst gegen das Schleusentor der Moselschleuse Müden gefahren zu sein. Das Schiff war zu diesem Zeitpunkt im Autopilot-Modus mit einer Geschwindigkeit von 12,2 Kilometern pro Stunde unterwegs – beladen mit rund 1500 Tonnen Schrott auf dem Weg nach Mertert in Luxemburg. Die Folge: erheblicher Sachschaden an der Schleusenanlage.

Verstoß gegen Sorgfaltspflichten

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der Rhein-Zeitung erklärte, habe der Schiffsführer seine Sorgfaltspflichten verletzt. Er habe den sogenannten Track-Piloten nicht ausreichend überwacht und es versäumt, die Geschwindigkeit bei der Einfahrt in die Schleuse anzupassen – beides essenzielle Pflichten, um im Notfall eingreifen zu können.

Aufgrund dieser Fahrlässigkeit beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Sankt Goar den Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs (§ 315a StGB). Der Strafbefehl wurde wie beantragt erlassen und ist inzwischen rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin gegenüber der Rhein-Zeitung bestätigte. Die genaue Höhe der Geldstrafe wurde jedoch nicht öffentlich gemacht.

Kein Einfluss von Alkohol oder Drogen

Warum der Schiffsführer nicht rechtzeitig eingegriffen hat, ist bislang nicht abschließend geklärt. Hinweise auf Alkohol- oder Drogeneinfluss lagen laut Staatsanwaltschaft nicht vor. Grundsätzlich ist das Fahren im Autopilot-Modus auf der Mosel erlaubt – allerdings nur, wenn der Schiffsführer jederzeit eingreifen kann.

Millionenschaden und laufende Verhandlungen

Der Vorfall hatte weitreichende Folgen für den Schiffsverkehr: Über 70 Schiffe mussten mithilfe von Notschleusungen befreit werden, der Betrieb an der Schleuse kam zwischenzeitlich komplett zum Erliegen. Dank schneller Reparaturen konnte der Regelbetrieb Anfang Februar 2025 wieder aufgenommen werden.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt beziffert den Schaden auf rund 5,4 Millionen Euro. Wer für diese Summe letztlich aufkommt, ist derzeit noch offen. Laut einem Sprecher der Behörde laufen derzeit außergerichtliche Verhandlungen. Ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist bisher unklar – sollte dies geschehen, wäre das Amtsgericht St. Goar-Moselschifffahrtsgericht zuständig.

Quelle: rhein-zeitung.de, Foto: Thomas Frey / dpa

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Datum: 28.05.2025
Rubrik: Cochem-Zell
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