Gebühren für Sondernutzungen werden auch 2022 nicht fällig

 

Gebühren für Sondernutzungen werden auch 2022 nicht fällig

Auch wenn die ersten Lockerungen in Sicht sind: Einzelhandel und Gastronomie haben nach wie vor mit den aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie zu kämpfen.

Daher hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung beschlossen auf die Sondernutzungsgebühren 2022, sowohl für die Gastronomen in der Außenbewirtschaftung, als auch für den innerstädtischen Einzelhandel, zu verzichten.
Außerdem werden den Gastronomen in der Innenstadt weiterhin kostenfreie Erweiterungsflächen für die Außenbewirtung zur Verfügung gestellt.
Ein Antrag auf Erweiterung der Außenflächen kann jederzeit bei dem Marktamt der Stadt Mayen gestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Marktmeisterin Yvonne Müller, 02651 88 2111, yvonne.mueller@mayen.de.

„An alle Bürgerinnen und Bürger richte ich den Appell, bitte kaufen Sie nicht online ein, sondern nutzten Sie die Angebote vor Ort. Gehen Sie essen oder bestellen Sie bei Ihrem Lieblingsrestaurant, verschenken Sie Gutscheine aus der heimischen Gastronomie. Jeder kann dazu beitragen, dass unsere schöne Stadt auch nach der Pandemie noch liebens- und lebenswert ist“, so Oberbürgermeister Dirk Meid. 

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Datum: 25.02.2022
Rubrik: Mayen / Vordereifel
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