
Aufatmen?
Die neuen Corona-Lockerungen in RLP
Seit dem 4. März dürfen Restaurants, Hotels und Sportvereine wieder aufatmen. Dort, wo nach der 3G Regel kontrolliert wird, entfällt die Maskenpflicht. Gleiches gilt für alle Veranstaltungen, die im Freien stattfinden. Ausnahmen bilden körpernahe Dienstleistungen, Altenheime und Krankenhäuser sowie der Einzelhandel. Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen mit über 250 Personen besteht weiterhin Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler können sich ebenfalls freuen. Denn ab dem 21. März dürfen sie im Unterricht wieder ohne Maske sitzen. Auch die Testpflicht für Kinder und Jugendliche bei Freizeitaktivitäten entfällt vollständig. Zudem haben Clubs und Diskos wieder eine Perspektive: Diese können seit dem 4. März wieder unter 2G-Plus-Bedingungen öffnen. Damit laufen ab dem 20. März die meisten Anti-Corona-Maßnahmen aus, sofern es die Situation in den Krankenhäusern zulässt.
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