
AfD klagt
Corona-Sondervermögen verteidigt
Vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung in der mündlichen Verhandlung die Aufnahme des sogenannten Corona-Sondervermögens verteidigt. Der Abteilungsleiter im Finanzministerium, Dieter Stahl, sagte, dass die Kredite zur Bewältigung der Pandemie notwendig gewesen seien und diese nicht durch andere Mittel hätten ausgeglichen werden können. Rund eine Milliarde Euro umfasst das Corona-Sondervermögen. Die AfD hatte dagegen geklagt. Die Einrichtung des Sondervermögens kritisierte deren stellvertretender Fraktionsvorsitzende Jan Bollinger. Das Vorgehen der Landesregierung im Jahr 2020 hält auch der Landesgerichtshof für unzulässig.
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