Neufestsetzung der Grundsteuer B in Mayen

Steuerpflichtige erhalten Änderungsbescheide

Neufestsetzung der Grundsteuer B in Mayen

Wie bereits mehrfach in der Presse mitgeteilt wurde, hat der Stadtrat der Stadt Mayen aufgrund der Forderungen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als Aufsichtsbehörde eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B zum 01. Januar 2022 auf nunmehr 535 v.H. beschlossen.

Die Haushaltssatzung – die diese Anhebung beinhaltet - wurde zwischenzeitlich bekanntgemacht und tritt somit – ebenso wie der neue Hebesatz - rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.

In den nächsten Tagen erhalten die Steuerpflichtigen entsprechende Abgaben-(Änderungs-)bescheide, aus denen der neue Steuerbetrag ersichtlich ist.

Zum ersten Steuerfälligkeitstermin -dem 15. Februar 2022- war die Bekanntmachung der Haushaltssatzung noch nicht erfolgt. Somit wurde hier noch die Fälligkeitsfestsetzung aus dem Vorjahr erhoben.

Die Stadtverwaltung bittet insoweit um Beachtung, dass der Erhöhungsbetrag 2022 daher nunmehr auf die drei noch folgenden Steuertermine (15.05, 15.08. und 15.11.) aufgeteilt wird.

In diesem Zusammenhang wird auf die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens aufmerksam gemacht, das Zeit und Wege spart und termingerechte Zahlungen garantiert. Formulare zur Teilnahme am Lastschriftverfahren finden Sie auf der Internet-Seite der Stadtverwaltung Mayen  - https://www.mayen.de/ - oder werden Ihnen gerne vom Steueramt -Telefon: 02651/ 88 - 2112 – oder per E-Mail ewald.knechtges@mayen.de zur Verfügung gestellt.

 

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