
Stadtverwaltung Lahnstein informiert zu Auskunftssperren bei Alters- und Ehejubiläen
Lahnsteiner Bürgerinnen und Bürger erhalten bei verschiedenen Jubiläen Gratulationsschreiben oder den Besuch eines städtischen Vertreters sowie eine Gratulation über das amtliche Bekanntmachungsorgan, den Rhein-Lahn-Kurier.
Bei Geburtstagen ab dem 80. Lebensjahr alle fünf Jahre und bei Ehejubiläum ab der Goldenen Hochzeit alle zehn Jahre.
Wer eine solche Gratulation und die Veröffentlichung nicht wünscht, wird darum gebeten, dies aktiv bei der Stadtverwaltung Lahnstein mitzuteilen. Diese sogenannte Auskunftssperre muss über das Lahnsteiner Service-Center erfolgen und sollte dort drei Monate vor dem Jubiläum vorliegen. Terminvereinbarungen sind möglich unter der 02621 914700 oder online unter https://termine-reservieren.de/termine/lahnstein/.
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