Beamter arbeitet während Dienstzeit als Fahrlehrer und verliert Job

Berufung möglich

Beamter arbeitet während Dienstzeit als Fahrlehrer und verliert Job

Trier (dpa/lrs) - Ein Beamter in Rheinland-Pfalz verliert seine Arbeit, weil er während seiner Dienstzeit als Fahrlehrer gearbeitet hat. Das entschied das in diesem Fall landesweit zuständige Verwaltungsgericht Trier in einem Disziplinarverfahren nach Mitteilung vom Montag. Zwar hatte der Mann eine Genehmigung für eine maximal achtstündige Nebentätigkeit pro Woche als Fahrlehrer bei einer Fahrschule. Allerdings manipulierte er nach den Angaben zusätzlich die Zeiterfassung seines Hauptjobs und arbeitete auch öfters während seiner regulären Dienstzeiten als Fahrlehrer. Sogar in «krankheitsbedingten Fehlzeiten» habe der Mann das mitunter gemacht. 2020 seien erstmals Unregelmäßigkeiten festgestellt worden - diese habe der Beamte später im Wesentlichen zugegeben. Laut dem Verwaltungsgericht Trier beging der Beamte der Landesverwaltung damit «ein besonders schwerwiegendes Dienstvergehen». Er habe «eklatant elementaren Vorgaben des Nebentätigkeitsrechts zuwidergehandelt, um sich so einen doppelten Vermögensvorteil zu verschaffen». Der Beamte habe seinen Dienstherrn «systematisch getäuscht». Die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil wäre möglich. Das Verwaltungsgericht Trier machte keine Angaben zu Wohnort und bisheriger Dienststelle des Mannes.

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Datum: 25.04.2022
Rubrik: Blaulicht
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