Verwaltungsrichter weisen Klage gegen Bürgermeisterwahl ab

Kläger forderten Fristverlängerung für größeres Bewerberfeld

Verwaltungsrichter weisen Klage gegen Bürgermeisterwahl ab

Koblenz (dpa/lrs) - Zum zweiten Mal hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage gegen die Wahl des Bad Kreuznacher Bürgermeisters Thomas Blechschmidt (CDU) abgewiesen. «Die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Bad Kreuznach ist rechtmäßig», befanden die Richter in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Nach einer Klage von Blechschmidts Amtsvorgänger scheiterte nun auch der juristische Vorstoß von zwei Stadtratsmitgliedern. Möglich ist noch die Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes, ebenfalls in Koblenz.

Blechschmidt wurde im Juni vergangenen Jahres mit 26 von 44 Stimmen im Stadtrat zum Bürgermeister gewählt. Die Klagen gegen die Wahl des Bürgermeisters richteten sich vor allem gegen eine Verlängerung der Bewerbungsfrist für das Bürgermeisteramt um einen Monat. Sie machten geltend, dass die Wahl ungültig sei, weil sich Blechschmidt nicht in der ursprünglichen Frist beworben habe. Die später eingegangen Bewerbungen hätten nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.

Die Richter konnten keine Verfahrensfehler erkennen und befanden, Sinn und Zweck der Regelung über die Stellenausschreibung sei es, «die Gemeinde in die Lage zu versetzen, unter einer größtmöglichen Zahl von Bewerbern den geeignetsten auszuwählen». Mit der Verlängerung der Frist sei ein größeres Bewerberfeld ermöglicht worden.

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Datum: 06.05.2022
Rubrik: Blaulicht
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