
Nebentätigkeit war nicht gemeldet
Koblenz: Polizist aus Beamtenstatus verbannt
Zurecht beendet worden ist ein Beamtenstatus eines Polizisten, der trotz einer Krankschreibung in einem nicht genehmigten Nebenjob arbeitete. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Seit Frühjahr 2017 war der Polizist ein Jahr lang krankgeschrieben. Jedoch arbeitete er als Ausschankhilfe im Restaurant seiner Familie zu diesem Zeitpunkt. Daraufhin entfernte die zuständige Disziplinarkammer den Polizisten aus dem Dienst. Nun wies auch das Oberverwaltungsgericht die Berufung des Polizisten zurück. Wenn ein Polizeibeamter mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichten könne, jedoch zu gleichen Zeit einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgehe, sei er aus dem Dienst zu entfernen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Das gesprochene Urteil ist rechtskräftig.
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