Landrätin: Vergebliche Bitte um höhere Erstauszahlung für Flutopfer

Rot-grün-gelbe Landesregierung weist Bitte ab

Landrätin: Vergebliche Bitte um höhere Erstauszahlung für Flutopfer

Bad Neuenahr-Ahrweiler (dpa/lrs) - Die Landrätin im flutgeschädigten Kreis Ahrweiler ist mit ihrer Bitte um höhere Erstauszahlungen für Hochwasseropfer auf Granit gestoßen. Sie habe der rheinland-pfälzischen Landesregierung vergeblich vorgeschlagen, dass Betroffene mit einem Antrag bei Gebäudeschäden gleich 40 statt nur 20 Prozent der Hilfssumme bei Bewilligung überwiesen werde, sagte Cornelia Weigand (parteilos) der Deutschen Presse-Agentur.

«Nordrhein-Westfalen macht das schon seit Januar so», ergänzte sie in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Viele Flutopfer im Kreis Ahrweiler stünden immer noch vor verwüsteten Häusern und müssten in dem komplexen Antragsverfahren ohnehin lange auf Hilfszahlungen warten. Nötige Gutachter seien oft ausgebucht - und später auch Handwerker.

Bei der Flut vor fast einem Jahr waren nach extremem Starkregen im Ahrtal 134 Menschen getötet und Tausende Häuser zerstört worden. Im benachbarten NRW starben 49 Menschen. Vierstellige Soforthilfen flossen für die nötigsten Besorgungen der Flutopfer. Für den Wiederaufbau wurde ein milliardenschwerer Fonds aufgelegt.

Die rot-grün-gelbe Landesregierung in Mainz kam dem Wunsch von Ahr-Landrätin Weigand nicht nach. Das Finanzministerium erklärte auf Anfrage, die Quote der Erstauszahlung von 20 Prozent sei mit dem Rechnungshof abgestimmt. Diese sei «im Regelfall ausreichend, um die Sanierung anzugehen und gegebenenfalls auch Gutachten in Auftrag zu geben. Sie verhindert im Übrigen eine zu hohe Liquidität, für die gegebenenfalls Negativzinsen bei den Kreditinstituten zu entrichten wären.» Die erste Teilzahlung könne auch gleich nach der Bewilligung fließen unter Verzicht auf die vierwöchige Einspruchsfrist.

Die Flutopfer kommen laut Finanzministerium zudem leichter an weitere Zahlungen aus dem Wiederaufbaufonds, «da sie nur jeweils einen kleineren Baufortschritt dokumentieren müssen».

Foto: Thomas Frey/dpa

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Datum: 26.06.2022
Rubrik: Bad Neuenahr-Ahrweiler / Grafschaft / Altenahr
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