Baldauf: Staat darf nicht an Mehrwertsteuer auf Gasumlage verdienen

"Geld solle an diejenigen gehen, die wenig verdienen, Kinder haben und keine Sozialleistungen beziehen"

Baldauf: Staat darf nicht an Mehrwertsteuer auf Gasumlage verdienen

Mainz (dpa/lrs) - Unabhängig von der Höhe der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage soll der Staat nach Auffassung des rheinland-pfälzischen Oppositionsführers Christian Baldauf daran nichts verdienen. Der Landes- und Landtagsfraktionschef der CDU pocht darauf, die Einnahmen aus der erhobenen Mehrwertsteuer «wirklich Bedürftigen» zukommen zu lassen. Das Geld solle an diejenigen gehen, die wenig verdienen, Kinder haben und keine Sozialleistungen beziehen, sagte Baldauf am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

«Die Gasumlage trifft Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Zeit, in der zusätzlich auch noch die Gaspreise durch die Decke gehen - gehen werden - und die allgemeine Inflation steigt», stellte Baldauf fest. «Bisher ist noch nicht wirklich klar, wie die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich entlastet werden sollen.»

Die Gasumlage hält Baldauf grundsätzlich für falsch. Dass er damit auch nicht falsch liege, zeige der «Eiertanz der Ampel-Bundesregierung bei der Festsetzung der zu erhebenden Mehrwertsteuer», sagte der CDU-Politiker.

Baldauf fordert stattdessen einen «Preisdeckel». «Wir sollten und könnten auf eine Grundmenge einen festen Preisdeckel setzen.» Darüber hinaus sei dann jeder eigenverantwortlich gefragt. «Was mehr verbraucht wird, muss dann natürlich bezahlt werden.»

Foto: www.cdu-fraktion-rlp.de

 
 

Regionale News aus Koblenz

Datum: 18.08.2022
Rubrik: Politik
Das könnte Sie auch interessieren
Livestream
Neu in unserer Mediathek

Aktuell

Aktuell
Folge: Zu Gast bei Silencio e.V.!

Sendung vom 16.05.2025

Aktuell

Aktuell
Folge: Jubiläum der Wanderwege - Der Rheinsteig und der Rheinburgenweg

Sendung vom 16.05.2025

Haus & Hof - Das Immobilienmagazin

Haus & Hof - Das Immobilienmagazin
Folge: Einladendes Einfamilienhaus mit Wohlfühlcharakter

Sendung vom 16.05.2025