Staatsanwaltschaft wertet Ahrflut-Gutachten aus

Sturzflut ein "Ereignis von hoher Komplexität"

Staatsanwaltschaft wertet Ahrflut-Gutachten aus

Koblenz (dpa/lrs) - Bei ihren Ermittlungen zur Katastrophe an der Ahr prüft die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Gutachten, in dem die Flut vom Juli 2021 als «Ereignis von hoher Komplexität» bezeichnet wird. Das vor wenigen Tagen eingetroffene Gutachten des hydrologischen, also wasserkundlichen Gutachtens, werde auch zur Frage ausgewertet, «ob frühere Warnungen zu einer Vermeidung von Todesfällen geführt hätten», teilte am Freitag der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse mit.

Die Komplexität der Sturzflut vom 14. und 15. Juli «sei im Vorfeld nicht abzusehen gewesen und habe sich auch nicht durch Modellierungen prognostizieren lassen», zitierte die Staatsanwaltschaft aus dem Gutachten des Sachverständigen. Große Mengen an Treibgut seien flussabwärts transportiert worden, was an zahlreichen Brücken zu Verklausungen geführt habe. Als diese Stauungen aufgebrochen seien, sei es lokal zu «schwallartigen Wellen» gekommen. Auch die hohe Fließgeschwindigkeit in bebauten Gebieten habe eine Rolle gespielt.

Die Pegel-Prognosen hätten am 14. Juli ab 14.22 Uhr gereicht, «um von einem Hochwasser größer als 2016 auszugehen», hieß es. Der im Juni 2016 erreichte Scheitelabfluss der Ahr habe schließlich etwa 20 bis 25 Prozent «von dem betragen, was im Juli 2021 erreicht» worden sei. Am Unterlauf sei das Hochwasser erst später eingetreten, und zwar in Bad Neuenahr zwischen 23.00 und 23.30 Uhr und in Sinzig - dort mündet die Ahr in den Rhein - ab 02.00 Uhr früh. Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal kamen 134 Menschen ums Leben, unter ihnen zwölf Bewohner eines Wohnheims für Menschen mit geistiger Behinderung in Sinzig.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den früheren Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen weiteren Verdächtigen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt, jeweils begangen durch Unterlassen. Mittlerweile habe die Polizei damit begonnen, ihren Abschlussbericht anzufertigen, teilte Kruse mit. «In der sich nun anschließenden Phase des Verfahrens erfolgt eine eingehende Auswertung der Erkenntnisse und der bereits zu einzelnen Fragekomplexen vorliegenden Berichte durch die Staatsanwaltschaft.» Dazu gehörten auch Unterlagen des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe des Landtags Rheinland-Pfalz.

«Wann mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen ist, lässt sich bedauerlicherweise noch immer nicht sicher sagen», teilte Kruse mit. Für die Beschuldigten gelte weiter die Unschuldsvermutung.

Foto: Thomas Frey/dpa

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Datum: 09.09.2022
Rubrik: Bad Neuenahr-Ahrweiler / Grafschaft / Altenahr
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