
Ab 01.01.2023 neuer Paragraf und neue Regelung
Vortrag: Notvertretungsrecht für Ehe- und LebenspartnerInnen
Am Donnerstag, 15.09.22, um 18:30 Uhr referiert Robert Müller vom SKM Mayen im Ratssaal der Verbandsgemeinde Maifeld in Polch über eine neue gesetzliche Regelung: Ab dem 01.01.2023 gibt es die Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies wird auch Notvertretungsrecht genannt: Gesundheitliche Angelegenheiten und etwaige freiheitsentziehende Maßnahmen können aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung auch ohne Vollmacht oder eingerichtete Betreuung durch den Ehegatten bzw. Lebenspartner für den beeinträchtigten oder kranken Gatten/Partner durchgeführt werden. Damit wird der § 1357 BGB ergänzt, nach dem Ehegatten oder Lebenspartner für ihren Mann/ihre Frau bis dato lediglich Rechtsgeschäfte erledigen dürfen, die zur Deckung des Lebensunterhaltes und des täglichen Bedarfes nötig sind (Schlüsselgewalt). Weitere Rechtshandlungen sind bis jetzt nicht möglich, es sei denn, eine Vollmacht liegt vor oder eine Betreuung wurde eingerichtet.
Welche Vorrausetzungen, Bedingungen zu beachten sind, welche Möglichkeiten und Aufgaben aus dem neuen Paragrafen erwachsen, aber auch welche Abgrenzungen und Einschränkungen hierbei bestehen, wird Robert Müller, Dipl.Soz.Arb./FH, vom SKM Mayen-Betreuungsverein darstellen.
Die kostenlose Veranstaltung findet am Donnerstag, 15.09.22, um 18:30 Uhr im Ratssaal der Verbandsgemeinde Maifeld in Polch statt, der Zugang erfolgt barrierefrei über den Eingang Marktplatz.
Symbolbild: Pixabay
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