Naturschutz darf keine Menschenleben gefährden!

Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe

Naturschutz darf keine Menschenleben gefährden!

Nach Vernehmung der Ortsbürgermeister sowie Vertretern der unteren Wasserbehörde und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) im heutigen Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ im Landtag Rheinland-Pfalz ergibt sich ein diffuses Bild bezogen auf die Gewässerunterhaltung. Auf der einen Seite wird zwar teilweise von Maßnahmen der Totholzentfernung auf hauptsächliche Veranlassung der kommunalen Verantwortlichen berichtet, auf der anderen Seite wird aber auch das Verbot der Totholzentfernung zu Gunsten des Naturschutzes dargestellt. Es scheint sich herauszukristallisieren, dass es seitens der SGD und auch generell bezogen auf den Gewässerschutz Schwierigkeiten bei der Abwägung zwischen Naturschutz und Hochwasserschutz zu geben scheint. Dies vor allen Dingen wegen fehlender rechtlicher Vorgaben. „Es kann nicht sein, dass der Mopsfledermaus mehr Priorität beigemessen wird als einer effektiven Gefahrenabwehr im Rahmen des Hochwasserschutzes“, bemerkt hierzu Stephan Wefelscheid, Obmann der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss.

 

Auch die kontinuierliche Gewässerschau scheint aufgrund von Personalmangel eher dürftig zu sein. So fanden zum Beispiel an der Ahr zuletzt 2017 Gewässerschauen statt. Generell scheint die SGD nur sporadisch und auf Zuruf aktiv zu werden. „Gerade der freie Wasserabfluss und die Fließgeschwindigkeit, sind für den Hochwasserschutz ganz entscheidend. Aber hier scheint viel dem Zufall überlassen zu werden. Regelmäßige und kontinuierliche Gewässerschauen und damit verbundene Maßnahmen wie die Entfernung von Hindernissen und Totholz sind hier notwendig. Dies darf nicht an fehlendem Personal scheitern“, so Stephan Wefelscheid

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Datum: 17.09.2022
Rubrik: Politik
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