Polizeivideos der Flutkatastrophe werden Thema im Rechtsausschuss

Berichtsantrag der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion steht am 6. Oktober auf der Tagesordnung

Polizeivideos der Flutkatastrophe werden Thema im Rechtsausschuss

Neben der Frage, warum dem Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ die viel diskutierten und medial stark beachteten Videos aus dem Polizeihubschrauber aus der Flutnacht des 14./15. Juli 2021 erst jüngst zur Verfügung gestellt wurden, stellt sich auch die Frage, warum die Staatsanwaltschaft Koblenz diese Bewegtbilder nicht erhalten hatte und jetzt anfordern musste! „Schließlich ist die Polizei Koblenz Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft“, so Stephan Wefelscheid, rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion und Obmann im Untersuchungsausschuss.

Deshalb hat die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion kurzfristig einen Berichtsantrag für die nächste Sitzung des Rechtsausschusses am Donnerstag, 6. Oktober, eingebracht: „Polizeivideos Flutkatastrophe Ahrtal“. Darin wird die Landesregierung um Berichterstattung über den aktuellen Stand der eingeleiteten Aufklärung in Bezug auf die nicht der Staatsanwaltschaft übermittelten Polizeivideos aus der Flutnacht gebeten. Dabei erwarten FREIE WÄHLER eine Darstellung, wann die Videos in der Flutnacht wo eingegangen sind und was in der Folge damit passiert ist. Stephan Wefelscheid begrüßt, dass alle Fraktionen der Ergänzung der Tagesordnung zugestimmt haben: „Schließlich ist es im Interesse aller Ausschussmitglieder und der Öffentlichkeit, Aufklärung in den noch drängenden Fragen zu erlangen.“

Der rechtspolitische Sprecher und Untersuchungsausschuss-Obmann der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion spricht Klartext:

„Es verwundert doch sehr, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz von der Polizei die Videos nicht im Rahmen des Ermittlungsauftrages erhalten hat. Wenn die Juristen der Staatsanwaltschaft Koblenz sich irritiert zeigen, dass die Videos erst jetzt vorgelegt wurden, kann ich dies voll und ganz nachvollziehen! Auch mich irritiert dieser Vorgang.

Wenn nun mal Staatsanwaltschaften mit Ermittlungsverfahren betraut worden sind, haben die zur Auskunft verpflichteten Behörden den Anweisungen der Staatsanwaltschaft entsprechend Folge zu leisten. Dabei steht es gerade NICHT im Ermessen der Polizei darüber zu befinden, was wesentlich an Unterlagen ist und was nicht. Darüber entscheidet zuletzt schließlich der Staatsanwalt und nicht die Polizei!

Insofern ist dringende Aufklärung geboten und wir erwarten auch, dass uns Justizminister Herbert Mertin in der Rechtsausschusssitzung erste vorläufige Informationen darüber geben kann, wieso es zu dieser Ermittlungspanne kam.“

 

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Datum: 30.09.2022
Rubrik: Politik
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