Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt

Eilanträge zurückgewiesen

Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt

Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos, wie das Gericht mitteilte. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht Berlin entsprechende Anträge zurückgewiesen - diese Entscheidung wurde nun vom OVG bestätigt. Angesichts der derzeit starken Belastung der Krankenhäuser sei ein schnelles Handeln erforderlich, so das Gericht.
 

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Datum: 29.12.2021
Rubrik: Vermischtes
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