Fehlender Immunitätsnachweis

Gericht bestätigt Zutrittsverbot

Fehlender Immunitätsnachweis

Koblenz (dpa/lrs) - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das Zutrittsverbot gegen den Mitarbeiter eines Seniorenheims wegen seines fehlenden Corona-Immunitätsnachweises bestätigt. Ein Eilantrag des Mannes gegen eine entsprechende Anordnung des dafür zuständigen Gesundheitsamt sei abgewiesen worden, teilte das Verwaltungsgericht am Montag mit (Aktenzeichen: 3 L 974/22.KO). Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

Der Kläger hatte argumentiert, dass er als Hauswirtschaftsleiter keinen unmittelbaren Kontakt zu den Bewohnern oder dem Pflegepersonal habe, sich täglich teste und eine FFP2-Maske trage. Nach Ansicht des Gerichts kommt es aber nicht auf die Art der Tätigkeit an, sondern auf die nicht nur vorübergehende Tätigkeit in der Einrichtung. Tägliche Tests und das Tragen einer FFP2-Maske stellten keinen gleichwertigen Schutz zu einem Immunitätsnachweis dar. Außerdem könne er seine beruflichen Tätigkeiten auch von zu Hause aus erledigen.

Mitte März war bundesweit eine Corona-Impfpflicht beziehungsweise ein verpflichtender Immunitätsnachweis im Gesundheits- und Pflegebereich eingeführt worden, der in Rheinland-Pfalz rund 175 000 Beschäftigte betrifft. Für die Überprüfung sind die Gesundheitsämter in den Kommunen zuständig.

Aus der Region Koblenz immer aktuell mit TV Mittelrhein.

Datum: 21.11.2022
Rubrik: Corona
Das könnte Sie auch interessieren
Livestream
Neu in unserer Mediathek

caspers Mock - Der Rechtstipp

caspers Mock - Der Rechtstipp
Folge: Der Rechtstipp: Die Besteuerung von Influencern

Sendung vom 28.05.2023

Vermischtes

Vermischtes
Folge: Das Mühlbachtal: Malerische Landschaft im Rhein-Lahn-Kreis

Sendung vom 28.05.2023

Vermischtes

Vermischtes
Folge: Rettungshunde aus Rheinland-Pfalz für den weltweiten Einsatz

Sendung vom 28.05.2023