Plädoyers im Polizistenmord-Prozess verzögern sich

Zweifel an der Unparteilichkeit von Richter

Plädoyers im Polizistenmord-Prozess verzögern sich

Kaiserslautern (dpa) - Im Prozess um die zwei bei Kusel in der Westpfalz getöteten Polizisten hat die Verteidigung des Hauptangeklagten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Es gebe Zweifel an der Unparteilichkeit von Raphael Mall, sagte der Anwalt des Hauptangeklagten am Dienstag vor dem Landgericht Kaiserslautern. Begründung: Mall habe in einem anderen Verfahren einem Mithäftling des Hauptangeklagten eine Frage zu einer seiner Aussagen gestellt.

«Es gibt keine Gründe, die eine Befangenheit begründen», sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen. Der Antrag sei als unzulässig abzuweisen. Es werde hier «wieder mal Unsinn erzählt», der nur dazu führe, dass der Prozess nicht weitergehe. Eigentlich war geplant gewesen, am Morgen mit den Plädoyers zu beginnen.

Mall sagte, er habe dem Mithäftling keine Frage gestellt, sondern ihm gegenüber nur eine Feststellung geäußert. Die Kammer zog sich zunächst zu Beratungen über den Antrag zurück.

Am 31. Januar waren ein 29 Jahre alter Polizeikommissar und eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle an einer Kreisstraße nahe Kusel erschossen worden. Als mutmaßlicher Schütze steht seit Mitte Juni ein 39-Jähriger wegen zweifachen Mordes vor Gericht. Er soll die beiden Polizisten getötet haben, um Jagdwilderei zu verdecken.

Nebenangeklagter ist ein 33-Jähriger, der sich wegen versuchter Strafvereitelung verantworten muss. Er soll beim Verwischen der Spuren geholfen haben. Zudem werden beide Männer der gewerbsmäßigen Wilderei zur Nachtzeit beschuldigt.

 

Foto: Uwe Anspach/dpa-Pool/dpa. "Der Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39 Jahre alten Mann vor, eine junge Polizistin und ihren Kollegen Ende Januar bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Kusel (Rheinland-Pfalz) erschossen zu haben."

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Datum: 22.11.2022
Rubrik: Blaulicht
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