Gut vorbereitet für neuen Rechtsanspruch ab 2026

Verbandsgemeinde Weißenthurm deckt Bedarf an Betreuung für Schülerinnen und Schüler

Gut vorbereitet für neuen Rechtsanspruch ab 2026

Grundschulkinder, die vor oder nach dem Unterricht Betreuung brauchen, können in der Verbandsgemeinde (VG) Weißenthurm zwei freiwillige Angebote wahrnehmen: Die Verwaltung bietet als Jugendhilfeträger zum einen die sogenannte „Betreuende Grundschule“ (BGS) und zum anderen eine „Pädagogische Nachmittagsbetreuung“ (PNB), einen Hortplatz oder einen Platz im Rahmen der Ganztagsschule an. Auch in den unterrichtsfreien Zeiten organisiert das Team der kommunalen Jugendarbeit abwechslungsreiche Ferienwochen. Für den Rechtsanspruch auf eine achtstündige Betreuung von Grundschulkindern auch in den Ferien, der ab 2026 gelten wird, sieht sich die VG gut vorbereitet.

An „ihrer“ Grundschule haben die Jungen und Mädchen die Möglichkeit, von 7.15 Uhr bis Unterrichtsbeginn um 8 Uhr und nach dem Unterricht zwischen 12 und 14 Uhr betreut zu werden. Das Angebot während der Schulzeit führt die VG unabhängig vom zukünftigen Rechtsanspruch fort.

Gemeinsam mit den Städten und Ortsgemeinden bietet die VG bereits heute an jedem Schulstandort in unterschiedlicher Ausprägung pädagogische Nachmittagsbetreuung an. Abhängig von den Wünschen der Eltern und den räumlichen Möglichkeiten sind die existierenden Angebote entstanden. Die PNB versteht sich als gruppenorientiertes, sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe und findet von Montag bis Donnerstag nachmittags von 12 bis 16 Uhr statt. Die Ganztagsschule bietet ein vergleichbares Zeitfenster. Das Hortangebot schließt bereits heute die Ferien mit ein und umfasst eine Betreuung der Kinder an fünf Tagen in der Woche Betreuung in der Regel bis 17 Uhr.

Im Schuljahr 2022/2023 besuchen rund 690 Grundschülerinnen und -schüler der VG eines der Betreuungsangebote. Das Ganztagesangebot an der Grundschule Weißenthurm nutzen derzeit 130 Kinder, an der Mülheim-Kärlicher Kirschblütenschule sind es aktuell 77. Die Belegungszahlen der Horte in der VG zeigen ebenfalls eine große Nachfrage: Im Hort Château-Renault in Mülheim-Kärlich sind 46 Kinder angemeldet, in Urmitz / Bahnhof 27 und im Kettiger Hort Arche Noah sind es 20. Die PNB besuchen zwischen 25 und 50 Kinder täglich.

„Damit kann die VG Weißenthurm derzeit eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder anbieten, die den Bedarf weitestgehend deckt“, betont Sven Normann, Leiter Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung. Bis zur Hälfte der Grundschulkinder nutzen bereits heute die Angebote Ganztagsschule, Hort und „Pädagogischen Nachmittagsbetreuungsangebot“. Im Rahmen der aktuellen Schulentwicklungsplanung werden die zukünftigen Bedarfe entwickelt. „Neben den statistischen Grundlagen ist eine Elternbefragung von Kita- und Grundschuleltern, die bereits stattgefunden hat, ein entscheidender Ausgangspunkt, um die Angebotsstruktur im Sinne des Rechtsanspruches fortzuentwickeln“, so Normann. Denn ab 2026 sieht das neue Ganztagsausbauförderungsgesetz einen Rechtsanspruch auf eine achtstündige Betreuung für Grundschülerinnen und -schüler vor. Der Ausbau wird bei Klasse 1 beginnen und dann weiter ausgebaut. „Dafür sind wir gut vorbereitet“, meint der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Thomas Przybylla, der darauf verweist, dass Familien auch nach der Grundschulzeit Ganztagsangebote am Schulzentrum Mülheim-Kärlich nutzen können.

Symbolfoto: Pixabay

Regionale News aus Koblenz

Datum: 28.11.2022
Rubrik: Weißenthurm
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