Gartenwasserzähler-Stand rechtzeitig angeben

Erfassung der Zählerstände in Andernach bis 31. Januar

Gartenwasserzähler-Stand rechtzeitig angeben

Die Stadtverwaltung Andernach bittet alle Eigentümer eines angemeldeten Gartenwasserzählers, die Zählerstände bis zum 31. Januar 2023 mitzuteilen, damit sie in der Abwassergebühr berücksichtigt werden können. Die Zählerstände können per E-Mail an abgaben@andernach.de übermittelt werden. Wie in der entsprechenden Satzung festgeschrieben, können verspätet gemeldete Stände nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem bittet die Stadt darum, regelmäßig die Eichgültigkeit der Zähler zu überprüfen, damit gegebenenfalls
rechtzeitig ein neuer Zähler eingebaut werden kann.

Aus aktuellem Anlass wird darauf darauf hingewiesen, dass die Befüllung eines Pools/Schwimmbades nicht über den bei der Stadtverwaltung Andernach angemeldeten Gartenwasserzähler erfolgen darf. Das hierüber zu entnehmende Wasser dient ausschließlich der Garten- und Pflanzenbewässerung. Der Grund: Bei Pool- und Schwimmbadwasser handelt es sich um Abwasser. Pool Wasser ist oft chemisch behandelt, des Weiteren wird das Wasser durch den „Pool-Gebrauch“, zum Beispiell durch die Vermischung von Schweiß, Sonnencreme oder Sand in seinen Eigenschaften verändert – damit ist dieses Wasser bei der Entsorgung als Abwasser zu qualifizieren. Das heißt: Schwimmbeckenwasser gehört in die Kanalisation. Keinesfalls darf dieses Abwasser im Garten zum Wässern der Pflanzen verwendet werden.

Symbolfoto: Pixabay
 

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Datum: 29.11.2022
Rubrik: Andernach / Pellenz
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