Fristverlängerung bei Wiederaufbau im Ahr-Flutgebiet um drei Jahre

Dreyer sei «wahnsinnig froh» darüber

Fristverlängerung bei Wiederaufbau im Ahr-Flutgebiet um drei Jahre

Mainz (dpa) - Nach längerem Tauziehen zwischen Land und Bund gibt es nach Angaben von Rheinland-Pfalz eine Einigung auf eine deutlich großzügigere Frist bei Förderanträgen auf Wiederaufbau im flutgeschädigten Ahrtal. Die rheinland-pfälzische Regierungssprecherin Andrea Bähner teilte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sei «wahnsinnig froh» darüber. Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren mindestens 134 Menschen im Ahrtal gestorben und Tausende Häuser verwüstet worden.

Bislang mussten alle kommunalen und privaten Anträge für den milliardenschweren Wiederaufbaufonds Bund und Länder bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Ahrweiler-Landrätin Cornelia Weigand (parteilos) etwa hatte dies angesichts von alleine fast 2800 kommunalen Anträgen für unmöglich gehalten. Nun hat das Bundeskanzleramt laut Dreyer eine Verlängerung der Antragsfrist um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 zugesagt.

 

"Eine Luftaufnahme zeigt das Ausmaß der Zerstörungen an der Ahr, nachdem in der Nacht auf den 15. Juli 2021 eine Flutwelle das Dorf Insul überschwemmt hat. Fast einhalb Jahre später hat sich die Politik verständigt, die Frist für Förderanträge auf Wiederaufbau im Ahrtal deutlich zu verlängern." Foto: Boris Roessler/dpa/Archiv

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Datum: 29.11.2022
Rubrik: Politik
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