Die Abdeckung von Brennholz ist nicht erlaubt

 

Die Abdeckung von Brennholz ist nicht erlaubt

Der Gemeinderat Lollschied musste sich mit dem Thema Abdecken von Brennholz beschäftigen. In den letzten Jahren wurde Brennholz vermehrt mit Asbest- Blech- und Kunststoffplatten oder auch verschiedenen Folien abgedeckt, welche dann beim Abfahren des Holzes zurückgelassen wurden.

Der Ortsbürgermeister von Lollschied weist daher darauf hin, dass das Abdecken von Holz im Wald nicht gestattet ist, eine Regelung, die auch Bestandteil des Vertrags zur Holzbestellung ist. Sollte in Zukunft Holz im Wald abgedeckt werden, wird das Material kostenpflichtig von Mitarbeitern der Forstverwaltung entsorgt.

Foto: Ortsgemeinde Lollschied

Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.

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