Stadtverwaltung Neuwied erwartet viele neue Wohngeldanträge

Neuwied begegnet der Mehrbelastung durch Wohngeldreform

Stadtverwaltung Neuwied erwartet viele neue Wohngeldanträge

Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Mit dieser  Wohngeldreform sollen mehr Bürgerinnen und Bürger Zugang zu dieser Leistung erhalten und somit bei den gestiegenen Wohnkosten entlastet werden.  Erste Prognosen ergeben, dass sich der berechtigte Personenkreis mehr als verdreifachen wird. Zudem muss auch der laufende Wohngeldbezug neu berechnet werden. Dies wird erhebliche Auswirkungen auch auf die Arbeit in der städtischen Wohngeldstelle haben.

Mit der Zielsetzung die Anliegen der Wohngeldberechtigten so schnell und gründlich wie möglich zu bearbeiten, reagiert die Stadtverwaltung Neuwied hierauf mit einer personellen Aufstockung sowie einer Anpassung der Abläufe in der Wohngeldstelle. Deshalb wird im VHS-Café im Verwaltungsgebäude Heddesdorfer Straße 33-35 eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Hier können Bürgerinnen und Bürger ab Januar 2023 ohne Terminvereinbarung einen Wohngeldantrag stellen, sowie Antragsunterlagen abgeben. Das Frontoffice als zentrale Anlaufstelle wird während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung erreichbar sein. Trotz der getroffenen Vorkehrungen kann es unter anderem durch eine neue Software, die zur Umsetzung der Neuregelung eingesetzt wird, längere Bearbeitungszeiten geben, als es die Betroffenen in der Stadt Neuwied gewohnt sind, befürchtet Sozialdezernent und Bürgermeister Peter Jung. Hierfür bittet er die Antragsteller um Verständnis. Dabei betont er, dass eine eventuell verzögerte Bewilligung des Antrags keinerlei Auswirkungen auf den persönlichen Wohngeldanspruch hat. Sofern alle Voraussetzungen des neuen Gesetzes erfüllt sind und der Wohngeldstelle alle notwendigen Dokumente vorliegen, gilt der Anspruch ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Damit alle Vorgänge möglichst zügig bearbeiten werden können, sollten telefonische Rückfragen vermieden werden. Anfragen können per E-Mail an wohngeld@neuwied.de gestellt werden. Informationen zum Wohngeld und die Antworten auf häufig gestellte Fragen stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen unter www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus zur Verfügung.

Der Wohngeldanspruch soll ein angemessenes und finanzielles Wohnen sichern und richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Auch Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, können unter Umständen künftig einen höheren Betrag erhalten. Eine erneute Antragstellung ist nicht notwendig, die Neuberechnung führt das Team der städtischen Wohngeldstelle eigenständig durch. „Vor uns steht eine Mammutaufgabe“, ist sich Regina Berger als Leiterin des städtischen Sozialamtes bewusst und dankt ihrem gesamten Team für die Bereitschaft, sich gemeinsam dieser Herausforderung zu stellen. Die Stadtverwaltung wird auf Ihrer Homepage fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Umsetzung der Wohngeldreform informieren.

Symbolfoto: Pixabay

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Datum: 20.12.2022
Rubrik: Neuwied
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