Landesregierung beruft nach zehn Jahren zum ersten Mal den Landesbeirat für Katastrophenschutz ein

Es muss den Katastrophenfall durch Gefährdungsanalysen planen

Landesregierung beruft nach zehn Jahren zum ersten Mal den Landesbeirat für Katastrophenschutz ein

Am Dienstag, 17. Januar, 14 Uhr, wird der Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz im Innenministerium Mainz neu berufen. FREIE-WÄHLER-Fraktionsvorsitzender Joachim Streit hatte die Landesregierung mehrmals schwer gescholten, dass sie den im Landeskatastrophenschutzgesetz vorgesehenen Landesbeirat seit 2012 nicht mehr einberufen hatte.

 

„Dem Innenministerium kommt ein sogenannter Strukturierungsauftrag zu. Das heißt: Es muss den Katastrophenfall durch Gefährdungsanalysen planen! Zur Beratung ist mindestens einmal im Jahr die Zusammenkunft mit dem Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz gesetzlich vorgesehen. Dies ist in Rheinland-Pfalz aber zehn Jahre nicht geschehen. Die Flutkatastrophe hat gezeigt, wie borniert und sträflich dieses Unterlassen war“, findet Streit deutliche Worte. Anstatt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) im Referat 22 personelle Konsequenzen zu ziehen, schaffe Innenminister Michael Ebling eine Hilfsbehörde in Koblenz.

 

Fraktionsvorsitzender Joachim Streit resümiert: „Bevor der Innenminister eine neue Landesbehörde für Katastrophenschutz in Koblenz ausruft, hätte man das im Landesbeirat beraten müssen. Aber es sind zehn Jahre überhaupt keine Mitglieder berufen worden. Es war also niemand da, den man fragen konnte. Erst unser Druck bringt nun Bewegung in die Sache!“

Nach Paragraf 7 LBKG gehören dem Landesbeirat folgende Gruppen an: Kommunale Spitzenverbände, Landesfeuerwehrverband, Verband der Werksfeuerwehren, THW, Unfallkasse, die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz (HiK).

 

 

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Datum: 15.01.2023
Rubrik: Politik
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