Neue Bescheide über die gemeindlichen Steuern und Abgaben

Wegen Erhöhungen der Hebesätze erfolgt die Zustellung postalisch

Neue Bescheide über die gemeindlichen Steuern und Abgaben

Da die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern in den Städten und Gemeinden geändert werden mussten, werden die Steuerbescheide in diesem Jahr in Kürze schriftlich zugestellt.

Die Sätze mussten, so wie im ganzen Land Rheinland-Pfalz, angehoben werden, weil mit dem Inkrafttreten des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes am 1. Januar 2023 die sogenannten Nivellierungssätze vom Land erhöht worden sind. Diese Nivellierungssätze sind maßgeblich notwendig für die Berechnungen und die Abführung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen sowie für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, außerdem sind sie Voraussetzung für die Gewährung von Landeszuwendungen. Werden die Steuerhebesätze nicht nach den vorgeschriebenen Nivellierungssätzen festgesetzt, werden keine Landeszuweisungen gewährt.

Um keine finanziellen Nachteile für die Stadt und Gemeinde. zu erlangen, mussten die Stadt- und Gemeinderäte die Grund- und Gewerbesteuern nach Landesvorgabe erhöhen, was zu heftigen Diskussionen und zu großem Unmut in den Räten geführt hat. In keiner Stadt und Gemeinde wollten die Ratsmitglieder die Gemeindesteuern – vor allem in der heutigen Zeit – erhöhen, durch das neue Landesfinanzausgleichsgesetz waren sie aber dazu gezwungen.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Michael Merz hierzu: "Daher bitten der Stadtrat und die Gemeinderäte um Verständnis für diese sehr unangenehme und nach unserer Meinung nicht akzeptablen Entscheidung, die leider getroffen werden musste."

Symbolfoto: Pixabay

Regionale News aus Koblenz

Datum: 19.01.2023
Rubrik: Ransbach-Baumbach
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