Aktuell
07.07.2025
Vortrag zum Arbeitsrecht - Entgelttransparenzrichtlinie
Arbeitgeber sollten sich bereits jetzt mit den Neuregelungen der Entgelttransparenzrichtlinie auseinandersetzen, da ab 2026 ein einklagbarer Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer besteht, der nur durch frühzeitige Vorbereitung erfüllt werden kann. Zudem müssen größere Unternehmen ab 2026 geschlechtsspezifische Entgeltgefälle dokumentieren, wofür geeignete Systeme bereits in 2025 implementiert werden sollten. Dies und vieles Mehr wurde in einem Vortragsabend zum Arbeitsrecht von Caspers & Mock präsentiert und verdeutlicht.
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