Ein Drittel der Hausbesitzer muss Grundsteuererklärung noch abgeben

Auf der Grundlage der gemachten Angaben werden dann Bescheide zum Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag verschickt

Ein Drittel der Hausbesitzer muss Grundsteuererklärung noch abgeben

Mainz (dpa/lrs) - Kurz vor Ende der Abgabefrist sind zwei von drei Hausbesitzern in Rheinland-Pfalz ihrer Pflicht nachgekommen, dem Finanzamt die nötigen Angaben für die Neuberechnung ihrer Grundsteuer vorzulegen. Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) rief dazu auf, die noch ausstehenden Erklärungen bis Dienstag nächster Woche einzureichen.

«Mein Dank gilt allen, die bereits die Erklärungen abgegeben haben», sagte Ahnen der Deutschen Presse-Agentur. «Diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch keine Erklärung abgegeben haben, möchte ich bitten, dies baldmöglichst nachzuholen - wenn es ihnen möglich ist, am besten auf elektronischem Wege.» Die am 31. Januar endende Frist stelle sicher, dass die Neubewertung von insgesamt 2,5 Millionen Immobilien rechtzeitig vorgenommen werden könne.

Der Anteil der elektronisch übermittelten Grundsteuererklärungen liegt nach Angaben des Finanzministeriums bei mehr als 90 Prozent. Die digitale Grundsteuererklärung über das Elster-Portal ermöglicht die automatische Prüfung zur Vollständigkeit und Plausibilität der eingetragenen Daten. Das Online-Formular hat eine eigene Logik, die sich zum Teil erst auf dem zweiten Blick erschließt. Da Steuerpflichtige über eine zu komplizierte Abgabe klagten, wurde die zunächst auf den 31. Oktober vergangenen Jahres gesetzte Frist um drei Monate verlängert.

Auf der Grundlage der gemachten Angaben werden dann Bescheide zum Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag verschickt. Ab 2025 erheben die Kommunen dann die entsprechend neu berechnete Grundsteuer.

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Datum: 26.01.2023
Rubrik: Gesellschaft
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