
Klage des Gastronomen Heilig gegen die Stadt Bad Ems
Klage erfolgreich: Stadt Bad Ems muss die Unterlagen zum Tourismusbeitrag offenlegen
Am 05. April wurde vor dem Verwaltungsgericht Koblenz die Klage des Gastronomen Heilig gegen die Stadt Bad Ems, vertreten durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Hierbei ging es um die Offenlegung der vollumfänglichen Schriftsätze des Prozesses um den Tourismusbeitrag in Bad Ems. Seinerzeit hatte ein Kläger gegen den Beitragsbescheid zum Tourismusbeitrag geklagt. Einen Tag vor der öffentlichen Verhandlung hob die Stadt Bad Ems ohne Nennung von Gründen den Bescheid auf. Der seinerzeitige Kläger wurde klaglos gestellt und die Rechtswirksamkeit des Tourismusbeitrags konnte vom Gericht nicht überprüft werden. Aufschluss über die Gründe der Aufhebung des Bescheides ürften möglicherweise die Schriftsätze zwischen dem Anwalt Elmenhorst und deren Klienten, die Stadt Bad Ems geben. Und diese könnten durchaus interessant sein, vermutet der Kläger Heilig.
Die beklagte Stadt berief sich in dem Verfahren darauf, dass der Tourismusbeitrag dem Steuergeheimnis unterliegen würde. Sie sah die Abgabe einer Steuer gleichgesetzt. Genau das hat das Gericht im Urteil nicht so gesehen. Der Tourismusbeitrag ist eben keine Steuer und genau das war auch Streitpunkt im aktuellen Verfahren. Weitergehend sah man auch das Urheberrecht bzw. die Verschwiegenheitsverpflichtung des Anwaltes Elmenhorst verletzt, sollte man die Unterlagen offenlegen müssen. Auch diese Argumentation wurde vom Verwaltungsgericht verworfen.
Eine Berufung gegen das ergangene Urteil wurde nicht zugelassen. Dem Kläger Heilig muss nun vollumfängliche Akteneinsicht gewährt werden. Was dort in den Schriftsätzen zu erwarten ist, dürfte unklar sein. Der Anwalt der Beklagten argumentierte in der öffentlichen Verhandlung, dass man nicht möchte, dass der Kläger Kenntnis darüber erlangen könnte, welche Argumentationslinie der seinerzeitige Anwalt Elmenhorst im Streit um den Tourismusbeitrag verfolgte. Ob eine tatsächlich hohe Brisanz in den Unterlagen steckt, ist unklar. Wir bleiben an der Sache dran und berichten nach.
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