Höhere Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsbürgermeister

Steigerung von sechs Prozent angesetzt

Höhere Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsbürgermeister

Mainz (dpa/lrs) - Ehrenamtliche Ortsbürgermeister in Rheinland-Pfalz bekommen mehr Geld in Form einer höheren Aufwandsentschädigung. Die sogenannten Mindestentschädigungssätze, die sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde richten, sollen rückwirkend zum 1. Januar 2023 um sechs Prozent und zum 1. Januar 2024 um weitere sechs Prozent angehoben werden, wie das Innenministerium in Mainz am Freitag mitteilte.

Weitere Erhöhungen sollen künftig abhängig von der Einwohnerzahl und vom Arbeitsaufwand mit Beschlüssen des Gemeinderates möglich werden - und zwar auch dann, wenn ein Oberbürgermeister Geschäftsbereiche an einen Beigeordneten übertragen hat. Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2024 solle damit auch die Bereitschaft für die Übernahme eines solchen Amtes bei potenziellen Bewerbern weiter gefördert werden, erklärte Innenminister Michael Ebling (SPD).

Lob kam vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Die geplante Erhöhung der Aufwandsentschädigung sei ein wichtiges Signal, die Anforderungen an das Amt seien seit Jahren stetig gestiegen, sagte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Verbandes, Karl-Heinz Frieden. «Aktuell stehen viele Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber vor der Frage, ob sie wieder kandidieren», sagte Frieden mit Blick auf die kommenden Kommunalwahlen. Zudem fehle vielerorts der Nachwuchs.

Wünschenswert wäre für den Gemeinde- und Städtebund nun noch, dass künftig Regelungen zur pauschalen Freistellung von Oberbürgermeistern bei deren Arbeitgeber bis zu einer gewissen Größe auch ohne einen Ratsbeschluss möglich werden.

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Datum: 05.05.2023
Rubrik: Gesellschaft
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