Einrichtungsbezogene Impfpflicht wohl umsetzbar

Hohe Impfquote bei Fachpersonal

Einrichtungsbezogene Impfpflicht wohl umsetzbar

Die geplante Einführung der Impfpflicht am 15. März für Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll wohl keine großen Auswirkungen auf die ambulante hausärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz haben. Die Erhebung einer Umfrage im letzten Sommer habe ergeben, dass damals bereits fast 98 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte und gut 90 Prozent der Medizinischen Fachangestellten (MFA) vollständig geimpft gewesen seien. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. So soll ein höherer Schutz von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen vor einer Corona-Infektion gewährt werden. Wie der Deutsche Hausärzteverband mitteilte, könne das Gesundheitsamt im Falle einer Verweigerung seitens der Mitarbeiter schließlich verbieten, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein.

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Datum: 24.01.2022
Rubrik: Corona
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